Steuererklärung als Unternehmer abgeben: Tipps & Tricks

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Die Steuerklärung als Unternehmer ist fast schon so etwas wie ein rotes Tuch geworden. Neben den möglichen Nachzahlungen ist es auch der Aufwand, der dafür sorgt, dass die Abgabe immer mehr nach hinten verschoben wird.

Die wichtigsten Informationen rund um die Steuererklärung

Jedes Jahr wieder am Anfang des Jahres wird einem bewusst, dass die Steuererklärung demnächst in Angriff genommen werden muss. Die meisten Unternehmer empfinden das vor allem als eine Last, denn die Steuererklärung nimmt viel Zeit in Anspruch. Praktisch ist es aber natürlich, wenn man die Möglichkeit hat, Geld zurückerhalten zu können. So oder so kommt ein Unternehmer kaum drum herum, das Papier auszufüllen und die Erklärung abzugeben.

Interessanterweise haben Befragungen ergeben, dass das Ausfüllen der Steuererklärung im Durchschnitt rund sechs Stunden Zeit in Anspruch nimmt. Das ist für einen Unternehmer schon ein guter halber Arbeitstag, den er anderweitig verbringen könnte. Allerdings bringt es nichts, sich darüber Gedanken zu machen, denn abgegeben werden muss sie auf jeden Fall. Wer die Steuererklärung nicht in die Hände von einem Steuerberater legen möchte, der kann sie auch selbst machen und mit dem richtigen Programm geht das sogar recht einfach. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle Ersparnis die es mit sich bringt, wenn kein Steuerberater in Anspruch genommen wird.

 

Bevor es überhaupt losgeht mit der Steuererklärung, ist es immer gut zu wissen, bis wann diese eingereicht werden muss. (#01)

Bevor es überhaupt losgeht mit der Steuererklärung, ist es immer gut zu wissen, bis wann diese eingereicht werden muss. (#01)

Die Fristen für die Steuererklärung

Bevor es überhaupt losgeht mit der Steuererklärung, ist es immer gut zu wissen, bis wann diese eingereicht werden muss. Wer seine Einkommenssteuererklärung selbst macht, der muss diese bis zum 31.5. des Folgejahres an das zuständige Finanzamt übermittelt haben. Wird sie über einen Steuerberater eingereicht, dann ist das Enddatum der 31.12. des Folgejahres. In diesem Fall kann die Inanspruchnahme von einem Steuerberater also durchaus von Vorteil sein. Da viele Menschen ihre Einkommenssteuererklärung erst am letzten Tag abgeben, kann es dann ein wenig mit der Bearbeitung dauern. Das ist natürlich vor allem dann ärgerlich, wenn man Geld zurück erwartet. In diesem Fall ist es also lohnenswert, die Erklärung so früh wie möglich abzuschicken. Sobald alle notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung eingegangen sind, beispielsweise von der Krankenversicherung, kann alles eingereicht werden.

Die günstigste Rechtsform für Gründer und Unternehmer

Gerade dann, wenn ein Unternehmen gerade erst gegründet wird, stellt sich natürlich die Frage, was hier die beste Rechtsform steuerlich gesehen ist. Empfehlenswert ist es, als Einzelunternehmer zu starten oder eine Partnergesellschaft zu gründen. Wer direkt mit einer GmbH beginnt, der hat das Problem, dass die Kosten für eine Bilanzerstellung selbst dann zu kalkulieren sind, wenn die Gewinne nur klein ausfallen oder Verluste vorliegen.

Zudem können Verluste nicht unbedingt mit anderen Einkünften von dem Unternehmen ausgeglichen werden, wenn sie in einer GmbH anfallen. Wenn ein Verlustausgleich stattfinden soll, dann geht das nur innerhalb der GmbH. Anders ist es bei Personengesellschaften, denn hier ist es möglich, die Verluste auch dann mit einem Einkommen vom Unternehmer zu verrechnen, wenn diese Einkünfte nicht aus der Personengesellschaft stammen. Wer also die Möglichkeit hat, sollte mit einer Personengesellschaft in die Selbstständigkeit gehen.

Gerade Jungunternehmer stellen sich natürlich die Frage, ob sie einen Steuerberater brauchen und das nicht nur in Hinsicht auf die Steuererklärung, sondern beispielsweise auch in Bezug auf die monatlichen Abrechnungen. (#02)

Gerade Jungunternehmer stellen sich natürlich die Frage, ob sie einen Steuerberater brauchen und das nicht nur in Hinsicht auf die Steuererklärung, sondern beispielsweise auch in Bezug auf die monatlichen Abrechnungen. (#02)

Wird ein Steuerberater wirklich benötigt?

Gerade Jungunternehmer stellen sich natürlich die Frage, ob sie einen Steuerberater brauchen und das nicht nur in Hinsicht auf die Steuererklärung, sondern beispielsweise auch in Bezug auf die monatlichen Abrechnungen. Zu Beginn wirkt das Thema rund um die Steuer noch immer sehr breit gefächert und es wird sich selten zugetraut, das selbst in die Hand zu nehmen. Wer am Anfang seiner Gründung steht, der kann daher von einem Steuerberater durchaus profitieren. Wenn das Unternehmen dann jedoch läuft, ist es deutlich günstiger, auf eine Software zurückzugreifen.

Mit Angeboten, wie der Terra Steuererklärung, funktioniert auch die Abgabe einer Steuererklärung sehr schnell. Die Software kostet pro Jahr meist einen festen Betrag. Normalerweise lassen sich in einer guten Software dann auch die Rechnungen erstellen und die Buchhaltung führen. Die direkte Übermittlung der monatlichen Abrechnungen in Bezug auf die Umsatzsteuer ist problemlos möglich und kann hier durchgeführt werden. Gerade bei sehr komplexen oder stetig größer werdenden Unternehmen kann es jedoch empfehlenswert sein, bei einem Steuerberater zu bleiben.

Wie sieht es mit den Kosten aus, die von der Steuer abgesetzt werden können?

Die Steuerlast zu mindern ist das wichtigste Anliegen, denn Kosten lassen sich nur dann senken, wenn auch möglichst viel von der Steuer abgesetzt wird. Daher ist es wichtig, sich hier zu informieren, welche Kosten überhaupt absetzbar sind. Mit zu den wichtigsten Kosten gehören:

  1. Die Fahrtkosten: Wenn ein Pkw so gut wie ausschließlich für das Unternehmen genutzt wird, dann können die Fahrtkosten abgesetzt werden, ebenso wie die Aufwendungen für Versicherungen. Sie lassen sich als Werbungskosten eintragen.
  2. Die Bewirtungskosten: Ein weiterer Punkt sind die Bewirtungskosten. Es ist möglich, diese von der Steuer abzusetzen, denn oft genug gibt es Geschäftsessen, bei denen auch über das Geschäft gesprochen wird. Bewirtungskosten für Kunden und für Mitarbeiter lassen sich als Betriebsausgaben absetzen.
  3. Die Reisekosten: Dienstreisen können ganz schön ins Geld gehen, sie lassen sich aber auch absetzen. Dafür sollten alle Belege als Nachweise gesammelt werden, damit die Kosten vom Finanzamt anerkannt werden.
  4. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter: Wer für den Betrieb Maschinen, Technik oder Autos kauft, der kann diese absetzen und zwar als Abschreibung über mehrere Jahre hinweg. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ist eine vereinfachte Abschreibung möglich, von der profitiert werden kann.
  5. Die Geschenke für Geschäftspartner: Geschenke sind in der Geschäftswelt keine Seltenheit, daher können sie durchaus auch von der Steuer als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn nachweisbar ist, um welche Geschenke es sich handelt.
  6. Das Arbeitszimmer. Wer einen großen Teil seiner Arbeit im heimischen Arbeitszimmer durchführt, der kann dieses auch von der Steuer absetzen. Pro Jahr lassen sich hier Kosten in Höhe von bis zu 1.250 Euro geltend machen.
  7. Die Renteneinzahlungen: Vorsorge ist wichtig und daher können Zahlungen für die Riester- oder Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden.

Es kann immer passieren, dass es in der Steuererklärung zu einem Fehler kommt. Normalerweise wird dieser bei der Überprüfung durch das Finanzamt festgestellt. (#03)

Es kann immer passieren, dass es in der Steuererklärung zu einem Fehler kommt. Normalerweise wird dieser bei der Überprüfung durch das Finanzamt festgestellt. (#03)

Fehler in der Steuererklärung

Es kann immer passieren, dass es in der Steuererklärung zu einem Fehler kommt. Normalerweise wird dieser bei der Überprüfung durch das Finanzamt festgestellt. Selbst dann, wenn die Erklärung mit einer Software gemacht wurde, ist der Unternehmer für den Fehler verantwortlich. So kann es gut sein, dass eine Bestandskräftigkeit von einem Steuerbescheid besteht und Änderungen im Nachhinein nicht mehr möglich sind. Denn normalerweise ist es so, dass ein Unternehmer auch nach dem Einreichen der Steuererklärung noch Änderungen daran durchführen kann. So ist es möglich, bis zu einen Monat nach dem Erlass einer Steuererklärung Belege nachträglich eingereicht werden können. Sollen Änderungen durchgeführt werden, muss ein Einspruch in Bezug auf den Steuerbescheid eingehen, damit dieser noch geändert werden kann.

Die Vorauszahlung für die Einkommenssteuer

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit ist es meist so, dass noch gar keine Vorauszahlung notwendig ist, diese aber anhand von Schätzungen durchgeführt werden kann. Anders ist es, wenn Unternehmer dann die erste Steuererklärung eingereicht haben. In diesem Fall ist es so, dass das Finanzamt anhand der Steuerlast des vergangenen Jahres eine Vorauszahlung berechnet. Die Höhe dieser Vorauszahlung wird durch die Quartale geteilt und in jedem Quartal muss dann ein bestimmter Betrag gezahlt werden. Das ist natürlich auf den ersten Blick erst einmal eine finanzielle Belastung. Allerdings können zu viel gezahlte Vorauszahlungen dann auch über die Steuererklärung wieder eingeholt werden, wenn diese für das Jahr gemacht wird. Befindet sich ein Unternehmer erst einmal in dem Kreislauf, funktioniert das relativ gut und mit der Hilfe der passenden Programme nimmt die Steuer auch nicht mehr so viel Zeit in Anspruch.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: sepy-#01:Gina Sanders-#02: Tran-Photography-#03: StudioLaMagica

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