Sicherheit am Arbeitsplatz

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Sicherheit am Arbeitsplatz ist die wichtigste Voraussetzung für ein gesundes Arbeiten und damit für den Erfolg des Unternehmens. Der Arbeitgeber muss dazu verschiedene Vorschriften einhalten.

Sicherheit am Arbeitsplatz: Beurteilung der Gefährdung

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist in produzierenden Unternehmen ein großes Thema. Kein Wunder, immerhin arbeiten hier die Angestellten mit Maschinen und Geräten, die teilweise sehr gefährlich sein können, wenn sie unsachgemäß bedient werden oder nicht ausreichend gesichert sind. Technische Maßnahmen wie ein schützendes Lichtgitter mögen helfen, können aber nicht allein für den nötigen Schutz sorgen. Die Arbeitssicherheit wird durch das persönliche Verhalten der Angestellten ebenso beeinflusst wie durch das Vorhandensein eventueller Schutzausrüstungen.

Das Gesetz sieht für den Unternehmensleiter verschiedene Pflichten vor, denen er nachkommen muss. Sie sind in den §§ 3 bis 14 im Arbeitsschutzgesetz geregelt und legen dem Verantwortlichen nicht nur das Vorhandensein der nötigen Sicherheitsvorrichtungen auf, sondern auch deren regelmäßige Kontrolle und Wartung sowie Verbesserung. Zu Anfang muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um eine Einstufung der Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen des Unternehmens zu ermöglichen.

Arbeiten in der Produktion oder im Labor sind verständlicherweise deutlich gefährlicher als beispielsweise eine Tätigkeit in der Verwaltung. Nach der Gefährdungsbeurteilung kann die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden, indem die nötigen Schutzausrüstungen gestellt werden. Die Kosten, die für die notwendigen Mittel zur Arbeitssicherheit entstehen, dürfen nicht auf den Arbeitnehmer umgelegt werden!

Video: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Sicherheit am Arbeitsplatz: Diese Grundsätze gelten

Die Arbeitsschutzvorschriften sowie die Arbeitsstättenverordnung sehen verschiedene Grundsätze vor, die in puncto Sicherheit am Arbeitsplatz zwingend zu berücksichtigen sind:

  • Arbeitsumgebung: Keine Gefahr für die physische oder psychische Gesundheit der Arbeitnehmer
    Ursachen bekämpfen: Gefahren müssen dort bekämpft werden, wo sie entstehen. Keine „Symptombehandlung“!
  • Aktualität: Aktueller Stand der Erkenntnisse in Technik, Hygiene und Arbeitswissenschaft ist zu berücksichtigen
  • Vereinbarkeit: Jede Maßnahme muss mit der Art der Arbeit, den Gegebenheiten sowie der Umwelt vereinbar sein
  • Nachrang beachten: Zuerst allgemeine Schutzmaßnahmen, dann persönliche Vorkehrungen treffen
    Besonderheit: Besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere oder Jugendliche müssen besonders geschützt sein

Schutzmaßnahmen müssen für alle Personen eines Bereichs gleichermaßen gelten. Es ist nicht zulässig, einzelne Personen besonders zu schützen (mit Ausnahme Schwangerer und Stillender oder Jugendlicher) und es ist auch nicht erlaubt, geschlechterspezifische Unterschiede zu machen.

Außerdem müssen die Arbeitnehmer auf das korrekte Verhalten am Arbeitsplatz hingewiesen werden, denn die Sicherheit am Arbeitsplatz lässt sich nur durch die Vorsichtsmaßnahmen des Arbeitgebers auf der einen Seite und durch das korrekte Verhalten und Anwenden von Sicherheitsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer auf der anderen Seite gewährleisten.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht spezielle Schutzkleidung vor. Diese kann für den einmaligen oder für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sein, wobei mehrmals zu verwendende Schutzkleidung besonders hohe Anforderungen an Reinigung, Prüfung und Wartung stellt.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht spezielle Schutzkleidung vor. Diese kann für den einmaligen oder für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sein, wobei mehrmals zu verwendende Schutzkleidung besonders hohe Anforderungen an Reinigung, Prüfung und Wartung stellt.(#02)

Sicherheit am Arbeitsplatz: Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung

Das Arbeitsschutzgesetz sieht spezielle Schutzkleidung vor. Diese kann für den einmaligen oder für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sein, wobei mehrmals zu verwendende Schutzkleidung besonders hohe Anforderungen an Reinigung, Prüfung und Wartung stellt. Unterschieden wird zwischen Schutzkleidung für leichte Einwirkungen und Kleidung, die für schwere Beanspruchungen gedacht ist. Schutzkleidung muss ergonomisch sein und dem zu Schützenden passen, außerdem darf sie beim Reinigen nicht einlaufen. Die maximale Toleranzgrenze liegt bei drei Prozent.

Stellt sich bei der Gefährdungsbeurteilung heraus, dass bei einzelnen Tätigkeiten Kopf, Gliedmaßen oder Körper besonders gefährdet sind, müssen besondere Schutzmaßnahmen durch die Persönliche Schutzausrüstung ergriffen werden. Wichtig ist allerdings, dass die Vermeidung der Gefahr im Fokus steht, außerdem müssen technische Möglichkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer geprüft werden. Erst danach folgt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen soll. Normale Arbeitskleidung zählt nicht zur Schutzausrüstung!

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern eine Schutzausrüstung zu stellen, wobei hier die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass nur die Schutzausrüstung einzusetzen ist, die den Anforderungen entspricht und die für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignet ist. Sie muss den gesundheitlichen Anforderungen des Arbeitnehmers genügen und darf nicht zu einer noch größeren Gefahr führen.

Schutzausrüstungen dürfen auch nur durch eine Person genutzt werden und müssen notfalls individuell anpassbar sein. Werden mehrere Ausrüstungen verwendet, müssen alle Teile aufeinander abgestimmt sein, der Schutz des einen Teils darf den des anderen Teils nicht mindern oder beeinträchtigen.

Wichtig: Arbeitgeber müssen ihre Angestellten auf die Gefahr hinweisen, die sich am Arbeitsplatz ergibt. Eine Einweisung in die Arbeitsschutzvorschriften ist dabei ebenso vorgesehen wie eine Belehrung zum korrekten Umgang mit der Schutzausrüstung. Der Arbeitgeber muss die Informationen in der nötigen Form und Sprache bereithalten, was bedeutet, dass die meisten Anweisungen zumindest in Deutsch und Englisch vorliegen müssen.

Sicherheit am Arbeitsplatz: Technische Hilfsmittel am Beispiel der Lichtgitter

Von vielen Maschinen und Anlagen gehen unterschiedliche Risiken aus. Sicherheit am Arbeitsplatz heißt aber, diese Gefahren zu erkennen und den Menschen, der an diesen Anlagen arbeitet, zu schützen. In vielen Bereichen wird dafür ein Lichtgitter eingesetzt. Sie nutzen verschiedene Infrarot-Strahlen, die für das menschliche Auge nicht zu sehen sind. Sicherheitslichtgitter-Systeme bilden einen zweidimensionalen Überwachungsbereich aus Sende- und Empfangseinheit und schützen den Menschen durch das Bilden von Lichtschranken.

Der Sender gibt einen infraroten Lichtstrahl ab, den die Optik des Empfängers erkennt. Wird der Lichtstrahl durchbrochen, zum Beispiel weil der Mensch zu dicht an der Maschine steht und sich im Gefahrenbereich aufhält, wird ein Signal abgegeben, was zur Abschaltung der Maschine führt. Unterschieden wird zwischen messenden Lichtgittern (einzelne Auswertung der Signale) und schaltenden Lichtgittern (Verknüpfung der Signale).

Die entsprechenden Systeme sind leicht zu montieren und gelten als sehr sicher, decken sie doch einen großen Bereich ab. Anders als die früher üblichen und nur auf Knöchelhöhe befindlichen Lichtschranken kann hier auch kein Arm oder keine Hand unbemerkt in den Gefahrenbereich geraten.

Oft sind es die kleinen Dinge, die den Unterschied machen und eben auch die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen.

Oft sind es die kleinen Dinge, die den Unterschied machen und eben auch die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen. (#01)

Einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz

Oft sind es die kleinen Dinge, die den Unterschied machen und eben auch die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen. Ein regelmäßiges Desinfizieren der Hände ist in Bereichen, in denen die Angestellten mit Keimen in Berührung kommen, unverzichtbar und verringert die Erkrankungsrate um ein Vielfaches. Auch das Einhalten von Pausen wird häufig unterschätzt. „Nur noch schnell etwas fertigmachen!“

Dabei leidet aber die Konzentration und es schleichen sich Flüchtigkeitsfehler ein. Nicht nur, dass diese in der Produktion zu kostenintensiven Nachbesserungen führen können, haben manche kleinen Fehler auch das Potenzial, für riesige Schäden zu sorgen. Vorgesetzte und Abteilungsleiter sollten daher unbedingt darauf achten, dass die Teams an den Anlagen ihre vorgeschriebenen Pausen einhalten.

Wichtig ist überdies, die geltenden Sicherheitsvorschriften zu kennen. Mitarbeiter sollten dazu aufgefordert werden, die Sicherheitshinweise und Gefahrenwarnungen zu lesen. Es muss ein Bewusstsein für mögliche Schäden oder Verletzungen entstehen, damit sich die Mitarbeiter entsprechend vorsichtig bewegen und sich an die geltenden Vorgaben halten.

Außerdem müssen Notrufnummern gut sichtbar im Bereich des Arbeitsplatzes sowie an weiteren zentralen Stellen im Unternehmen aufgehängt sein. In der Hektik, wenn ein Unfall geschehen ist, vergisst manch einer die Nummer des Notrufes und der Unfallgeschädigte muss länger als nötig warten.

Vorsorgetermine sollten wahrgenommen werden. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt sind unbedingt zu besuchen, sollte ein Angestellter zum vorgegebenen Termin erkrankt oder im Urlaub befindlich sein, muss dieser Termin nachgeholt werden. Außerdem sind die dort erhaltenen Empfehlungen natürlich umzusetzen, was zum Beispiel den Erwerb einer Sehhilfe beinhalten kann.

An dieser Stelle können Unternehmen ihre Angestellten unterstützen, indem sie beispielsweise einen steuerfreien Zuschuss für den Erwerb der Sehhilfe gewähren.

Die Arbeitssicherheit richtet sich demzufolge auch nach den Grundlagen der Prävention: Lieber vorsorgen! Entsprechende Veranstaltungen werden unter anderem von den Berufsgenossenschaften angeboten.

Die Arbeitssicherheit richtet sich demzufolge auch nach den Grundlagen der Prävention: Lieber vorsorgen! Entsprechende Veranstaltungen werden unter anderem von den Berufsgenossenschaften angeboten.(#03)

Sicherheit am Arbeitsplatz durch Prävention erhöhen?

In allen Bereichen des täglichen Lebens und am Arbeitsplatz geht es darum, Gesundheitsgefahren frühzeitig abzuwehren und ein Bewusstsein für das Vorhandensein selbiger zu entwickeln. Das ist bei der Sicherheit am Arbeitsplatz nichts anderes, denn auch hier muss der Gefahr vorgebeugt werden. Eine bloße Verhinderung, dass etwas passiert, ist nicht genügend.

Die Arbeitssicherheit richtet sich demzufolge auch nach den Grundlagen der Prävention: Lieber vorsorgen! Entsprechende Veranstaltungen werden unter anderem von den Berufsgenossenschaften angeboten. Hier können die Teilnehmer lernen, welche Gefahren in ihrer Branche üblich sind und wie sich diese verhindern oder umgehen lassen. Gleichzeitig werden meist die wichtigsten Maßnahmen zur Ersten Hilfe vermittelt, sodass die Teilnehmer der Seminare in der Lage sind, im Ernstfall richtig zu reagieren.

Im weitesten Sinne zählt auch die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Arbeitsstättenverordnung zur Prävention. Werden hier Gefahrenquellen erkannt, können diese beseitigt oder die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

In den vergangenen rund dreißig Jahren konnte die Unfallhäufigkeit dank der regelmäßigen Kurse und Weiterbildungsseminare der Berufsgenossenschaften deutlich reduziert werden und ist um etwa 60 Prozent gesunken. Damit zeigt sich, dass Vorsorge der beste Weg ist, um die Unfallstatistiken positiv zu beeinflussen und dafür zu sorgen, dass so wenig Unfälle wie möglich passieren.

Da sich diese aber nicht gänzlich verhindern lassen, ist es wichtig, dass die Angestellten auch wissen, wie sie im Falle eines Unfalls zu reagieren haben. Demzufolge gehören entsprechende Schulungen zur Vorsorge dazu.


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