Volkswarenhaus & Co.: Volkswagen mahnt Ersatzteilhändler ab

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Zehn Jahre lang war „Volkswarenhaus“ der bekannte Name der Heussner Stauber GmbH & Co. KG. Doch plötzlich brachten Interessenskollisionen mit dem Volkswagenkonzern die einstige Marke zu Fall. Der Volkswagenkonzern berief sich auf die geschützte Marke „Volks„. „Werk 34“ heißt das ehemalige Volkswarenhaus nun, doch der Zwischenfall kostete die Heussner Stauber GmbH & Co. KG einen Umsatzausfall in vermutlich sechsstelliger Höhe.

Das Volkswarenhaus und die ganze Geschichte

Volkswagen hat sich mit dem Vertrieb der Ersatzteile und des Zubehörs lange Zeit auf freie Händler verlassen. So verkaufte unter anderem das Volkswarenhaus Teile, die verschiedene alte Modelle von VW quasi am Leben gehalten haben. Nun möchte der Autohersteller den Vertrieb aber wieder selbst übernehmen, was Volkswarenhaus und Co. nicht unbedingt gefallen dürfte.

das Volkswarenhaus hat viel Erfolg mit altem Blech

Schaut man sich einmal die Autozeitschriften an, so sind überall Artikel zu Oldtimern zu finden. Es gibt sogar ganze Sonderausgaben zu diesem Thema. Das zeigt, wie groß die Nachfrage nach solchen Fahrzeugen noch ist und dass es eine eingeschworene Fangemeinde gibt. Diese wiederum eröffnet einen durchaus lukrativen Markt für altes Blech. Die Ersatzteile für den Bulli und ähnliche Fahrzeuge werden durch das Volkswarenhaus und andere Anbieter gut verkauft. Die Autohersteller freut’s und sie nutzen die alten Fahrzeuge für eigene Werbung.

Sieht man den Handel mit altem Blech nun als Wirtschaftsfaktor, so wird verständlich, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Verkaufs der Ersatzteile kommt. Hier teilt sich die Verkäufergruppe: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die über Jahrzehnte hinweg dafür gesorgt haben, dass die benötigten Ersatzteile verfügbar waren und verkauft wurden. Auf der anderen Seite sind die Hersteller der Oldtimer zu sehen, die ihre angebliche Liebe zu den alten Modellen entdeckt haben – ob das nun der Fall ist oder ob es sich um reines Marketing und das Streben nach Gewinn handelt, sei einmal dahingestellt. Auf jeden Fall ist das Markenrecht auf ihrer Seite und damit haben die Hersteller die Möglichkeit, den freien Händlern wie dem Volkswarenhaus den Vertrieb zu untersagen.

Rigoroses Eingreifen gegen Volkswarenhaus und Co.

Für Autohersteller sind Rechtstreitigkeiten mit Ersatzteilhändlern nahezu an der Tagesordnung. So geht es bei den juristischen Auseinandersetzungen um unrechtmäßig verwendete Logos, um Begriffe und – eigentlich – geschützte Designs. VW stellt hier allerdings eine Sonderposition dar, denn der Hersteller kämpft mit besonders harten Bandagen für seine Rechte. Er ist die Ursache dafür, dass Händler wie das Volkswarenhaus mit Abmahnungen regelrecht überflutet werden. Dabei sind einige Streitigkeiten wirklich nicht ernst zu nehmen – etwa der Streit um den abgebildeten VW-Bus auf einer Campingschürze. Der Schaden für VW dürfte sich hier doch eher in Grenzen halten. Der Hintergrund dazu ist aber, dass sich VW seine Modelle als dreidimensionale Marken hat schützen lassen. Selbst diejenigen, die ihre eigenen Fahrzeuge fotografieren und davon Fanartikel herstellen lassen, begeben sich auf ganz dünnes Eis.

Dabei macht sich VW durchaus unbeliebt bei seinen Partnern, denn wie in einem Beispiel wurde der Streitwert auf 250.000 Euro festgelegt, weil der Schaden für die Marke angeblich so groß war. Eine Vorabwarnung oder ein Schreiben von der Rechtsabteilung des Autoherstellers gab es indes nicht. Volkswagen hat sich inzwischen einen Namen als besonders aggressiver Rächer für seine eigenen Rechte gemacht.

Vom Volkswarenhaus und anderen Betroffenen

Der Streitwert wird von VW so hoch angesetzt, dass viele Händler nicht einmal versuchen, eine juristische Auseinandersetzung für sich zu entscheiden. Sie geben lieber klein bei und versuchen so, die Flut von Verfügungen, Unterlassungserklärungen und Drohungen der möglicherweise angeschobenen Klagen so gering wie möglich zu halten. Die meisten Teile hat sich der Hersteller markenrechtlich schützen lassen – hier ist alles rechtlich sicher.

Unverständlich ist aber, dass VW dieses Theater veranstaltet, wenn doch viele Teile gar nicht direkt über den Hersteller bezogen werden können bzw. konnten. Ab Werk waren jedoch viele Teile gar nicht lieferbar, vor allem die Nachkriegsmodelle der Fahrzeuge wurden dabei stiefmütterlich behandelt. Die Liebhaberszene hat die Sache dann selbst in die Hand genommen und sich um Besserung gekümmert. Es wurden auf eigene Faust zum Beispiel aus Brasilien Ersatzteile bestellt, denn dort wurde der Käfer noch längere Zeit hergestellt und es waren Originalteile erhältlich.

Volkswagen kaufte sogar teilweise selbst bei den inzwischen zu mittelständischen Betrieben herangewachsenen Autobastlern und konnte seine eigenen Bestände auffrischen. Dann allerdings begannen die Classic-Parts-Center aus dem Boden zu schießen und VW begann damit, das Volkswarenhaus und andere Händler mit Klagen zu beschießen. Dies ist ein – gelinde gesagt – sehr unfreundlicher Akt, denn wenn eine Sache über mehr als dreißig Jahre toleriert wird, muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Ein Beispiel: Das Volkswarenhaus (Heussner Stauber GmbH & Co. KG) firmierte damals seit rund zehn Jahren unter diesem Namen, nicht wissend, dass die Bezeichnung „Volks“ als geschützte Marke von VW eingetragen war. Der Autohersteller ließ den Onlineshop für mehrere Wochen stilllegen, was zu einem Umsatzausfall im sechsstelligen Bereich geführt hat. Heute heißt das Unternehmen Werk 34 und ist wieder am Markt zu finden.


Bildnachweis: © Fotolia – Thomas Reimer

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