Patent-Verfahren Europa: in 11 Phasen zum Produktschutz

2

Bei einem Patent handelt es sich um eine neue Idee oder Erfindung, die ein neuartiges Produkt, ein neues Verfahren oder aber auch eine wirtschaftliche Problemlösung darstellt. Um das Patent-Verfahren Europa erfolgreich abzuschließen ist es notwendig, dass Ihre Idee vollkommen neuartig sowie witschaftlich einsetzbar ist.

Sollten Sie das Patent-Verfahren Europa wirksam abgeschlossen haben, dann ist es Dritten nicht mehr gestattet Ihre patentierte Idee zu nutzen oder zu verkaufen. Dieses Recht steht Ihnen jedoch nur zeitlich begrenzt zu. Die maximale Laufzeit eines Produktschutzes beträgt 20 Jahre.
Bevor Sie sich für die Anmeldung eines Patentes für Ihre Idee entscheiden, sollten Sie sich umfassend über vorhandene Patente informieren, sowie sicherstellen ob ein Patent in Ihrem Fall wirklich sinnvoll ist.

1. Patent-Verfahren Europa – wie melde ich ein Patent an?

Vorerst sollten Sie die Frage klären, ob Ihr Patent in nur wenigen Ländern oder in ganz Europa in Kraft treten soll. Sollten einige Staaten für Sie ausreichend sein, so reicht ein nationales Patentverfahren möglicherweise aus. Möchten Sie jedoch, dass Ihr Patent europaweit wirksam ist, so führt kein Weg am Europäischen Patentamt vorbei.

2. Unterlagen bereitstellen

Um das Patent-Verfahren Europa erfolgreich zu starten müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen organisieren. Alle Papiere müssen entweder in Deutsch, Französisch oder Englisch vorliegen. Hier finden Sie eine Auflistung:

  • genaue Beschreibung Ihrer Idee/Erfindung
  • Ihre beantragten Patentansprüche
  • evtl. Skizze/Konstruktionszeichnung
  • Zusammenfassung
  • ausgefüllter Erteilsantrag
  • Identifikationsnachweis des Antragstellers
Infografik: Zum Vergleich das Patent-Verfahren in Deutschland.

Infografik: Zum Vergleich das Patent-Verfahren in Deutschland.

3. Patent-Verfahren Europa – die erste Prüfung

Nach dem Einreichen aller Unterlagen im Europäischen Patentamt werden Ihre Dokumente nun formell geprüft. Dies bedeutet konkret, dass die Vollständigkeit, sowie die äußere Form, der Inhalt und die Ganzheit der Informationen genau untersucht wird. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Dokumente fehlen haben sie zwei Monate Zeit diese zum Patent-Verfahren Europa nachzureichen.

4. Patent-Verfahren Europa – die Recherchearbeiten beginnen

Das Europäische Patentamt prüft nun, ob Ihre Idee schon in einem bestehenden Patent genutzt wird. Das Patent-Verfahren Europa sieht vor, dass dazu ein Recherchebericht erstellt wird. Dieses Dokument, inklusive einer Auflistung aller Akten und Quellen die für die Beurteilung Ihrer Idee notwendig waren, wird Ihnen per Post zugesandt. In diesem Bericht werden Sie auch über die erste Stellungsnahme des Europäischen Patentamtes erfahren, sprich ob es zu einem Patent kommen kann oder nicht.

5. Patent-Verfahren Europa – Ihre Patentschrift wird veröffentlicht

Die offizielle Anmeldung Ihres Patents erfolgt 18 Monate nach dem Anmeldetag. Sollten Sie einen Prioritätstag beantragt haben, so findet an diesem die Veröffentlichung statt. Von nun an haben Sie 6 Monate Zeit sich zu entscheiden, ob Sie den Patentantrag fortführen möchten. Das Patent-Verfahren Europa schreibt vor, dass Sie Bestätigung der Weiterführung im Europäischen Patentamt einreichen müssen. Sollte eine Fortführung der Fall sein müssen Sie innerhalb dieser sechs Monate sowohl die Prüfungs- als auch Erstreckungsgebühr bezahlen.

Nach der Veröffentlichung Ihrer Patentschrift haben Sie nun einen vorläufigen Schutz für Ihre Idee. Sollte ein Wettbewerber Ihre Idee kopieren oder anderweitig verwenden, so können sie dafür eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Patent-Verfahren Europa – eine Sachprüfung steht an

Der nächste Schritt zum Produktschutz stellt eine Sachprüfung im Rahmen des Patent-Verfahren Europa dar, sofern die oben genannten Gebühren rechtzeitig bezahlt wurden. . Diese Kontrolle wird vom europäischen Patentamt durchgeführt und bewertet. Hierbei wird überprüft, ob das beantragte Patent in dieser Form genehmigt werden kann, oder ob Änderungen notwendig sind. Ihr Antrag wird auf die folgenden Punkte geprüft:

  • Technizität (Ihre Idee muss sich von einer technischen Aufgabe ableiten)
  • Patentierbarkeit (Entdeckungen oder mathematische Theorien sind beispielsweise nicht patentierbar)
  • gewerbliche Anwendbarkeit
  • erfinderische Tätigkeit (Ihre Idee darf sich einem Fachmann nicht aus naheliegender Weise erschließen)

Die Sachprüfung im Patent-Verfahren Europa wird hier durch die vorher recherchierten Dokumente unterstützt. Sollte Ihr Sachprüfer die geforderten Punkte als nicht erfüllt sehen, werden Sie als Antragssteller eine Mitteilung erhalten. Sie haben die Möglichkeit dieser Entscheidung gegenzuwirken, indem Sie den Prüfer mit aussagekräftigen Argumenten überzeugen.

7. Patent-Verfahren Europa – Ihr Patent wird erteilt

Ob Sie Ihr Patent erteilt bekommen oder nicht wird im Patent-Verfahren Europa durch eine Gruppe aus drei Prüfern entschieden, also nicht alleine durch den für die Sachprüfung zuständigen Prüfer. Fällt das Urteil dieser Kommission positiv aus, so erhalten Sie eine Mitteilung darüber. Nun haben sie vier Monate Zeit die entstandenen Erteilungs- und Druckkostengebühren zu bezahlen. Sollten Sie den Betrag rechtzeitig abgelten, so sieht dies das Patent-Verfahren Europa als Ihr Einverständnis zum Erteilen des Patentes.

8. Patent-Verfahren Europa – Validierung Ihres Patentes

Nach der Erteilung des Patentes folgt eine weiter Prüfung auf Richtigkeit durch die von Ihnen genannten Vertragsstaaten. Diese Untersuchung muss von den Ländern innerhalb einer gesetzten Frist abgeschlossen werden. Dafür ist für viele Staaten eine Übersetzung der Patentschrift notwendig.

Dieses Validierungsverfahren im Patent-Verfahren Europa ist notwendig, damit Sie eine Schutzwirkung für Ihre Idee erhalten und somit gegen Missbrauch vorgehen können.

9. Patent-Verfahren Europa – mögliche Einsprüche gegen Ihr Patent

Nach dem Erteilen Ihres Patentes durch das Patent-Verfahren Europa haben Dritte nun die Möglichkeit Einspruch gegen Ihre Idee einzulegen. Dies muss innerhalb von neun Monaten nach dem Erteilungsdatum durch das Europäische Patentamt erfolgen.

Der Einspruch kann sowohl gegen das gesamte Patent, als auch gegen Teile dessen oder bestimmte Ansprüche stattfinden. Die Beanstandung muss schriftlich beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Meist folgt jedoch eine mündliche Verhandlung, bei der die Argumente aller Parteien diskutiert und beurteilt werden. Die Entscheidung, ob der Einspruch genehmigt wird, fällt die Einspruchsabteilung des Patentamtes.

10. Patent-Verfahren Europa – Anfechten von Entscheidungen durch eine Beschwerde

Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Idee im Patent-Verfahren Europa in einem Punkt nicht rechtsmäßig beurteilt wurde, so können Sie Beschwerde einreichen. Sie haben die Möglichkeit Ihre Beschwerde über die folgenden Stellen und Abteilungen des Europäischen Patentamtes zu errichten:

  • Eingangsstelle
  • Prüfungsabteilungen
  • Einspruchsabteilungen
  • Rechtsabteilung

Um im Patent-Verfahren Europa eine Beschwerde einzureichen, ist es notwendig diese schriftlich im Europäischen Patentamt vorzulegen.

11. Patent-Verfahren Europa – Widerrufs- und Beschränkungsrecht

Sie haben als Antragssteller das Recht, Ihr genehmigtes und erteiltes Patent jederzeit zu beschränken oder widerrufen. Dabei muss keine Angabe von Gründen gemacht werden. Der Antrag muss schriftlich im Europäischen Patentamt eingereicht werden. Diese Änderung des Patentes gilt für alle im Vertrag bestimmten Geltungsländer.


Bildnachweis: ©

2 Kommentare

  1. Hallo,

    Im Unterschied zum Text zeigt das Schaubild das Verfahren in Deutschland nicht in Europa.
    Nur in Deutschland hat man z. B. 7 Jahre Zeit zum Stellen des Prüfungsantrags oder kommt zum Bundespatentgericht.

    Beim Europäischen Patentamt führt die Beschwerde zu den Beschwerdekammern und die Nichtigkeit kann nur auf nationaler Ebene erreicht werden. Auch läuft sofort eine Recherche mit nachfolgendem Prüfungsantrag.

    Falls noch Fragen sind, können Sie sich gerne melden.

    Grüße

    Johannes Gierlich

Lassen Sie eine Antwort hier