Weiterbildung für Beschäftigte: Beruflicher Aufstieg dank finanzieller Förderung

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Jeder weiß: Sich im Beruf fortzubilden dient der eigenen beruflichen Qualifikation. Die Weiterbildung für Beschäftigte ist sogar förderfähig. Ansprechpartner ist dabei neben dem Arbeitgeber vor allem die Arbeitsagentur.

Weiterbildung für Beschäftigte: Ein Überblick zu möglichen Förderungen

Jedem Angestellten muss daran gelegen sein, sich beruflich weiterzubilden. Das ist vor allem durch Seminare und Workshops, aber auch durch ein berufsbegleitendes Studium möglich. Leider sind die Kosten dafür oft sehr hoch. Doch das muss niemanden davon abhalten, eine Weiterbildung für Beschäftigte anzustreben. Das Qualifizierungschancengesetz das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, stattete die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit deutlich mehr Budget zur Förderung beruflicher Weiterbildung aus.

Die Bundesdesagentur für Arbeit fördert die berufliche Qualifikation über verschiedene Wege. Angefangen von Zuschüssen zu Lehrgangskosten bis hin zu Gutscheinen und Prämien sind unterschiedliche Fördermöglichkeiten nutzbar. Diese werden entweder direkt vom Beschäftigten bei der Arbeitsagentur beantragt oder der Arbeitgeber muss die Förderung geltend machen.

Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung

Damit die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung für Beschäftigte fördert, muss die Maßnahme bestimmten Anforderungen genügen. Grundsätzlich können dabei alle Beschäftigten gefördert werden, die bisherige Ausbildung, das Lebensalter oder die Größe des Unternehmens, in dem sie tätig sind, sind dabei nicht maßgeblich.

Wichtig ist aber, dass die ausgewählte Maßnahme für die Förderung zugelassen ist. Darüber hinaus muss auch die betreffende Bildungseinrichtung eine Zulassung nachweisen können, welche durch eine fachkundige Stelle vergeben wurde. Förderfähige Weiterbildungen müssen zu einem Berufsabschluss führen oder dazu geeignet sein, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kenntnisse zu vermitteln.

Video: Qualifzierungschancengesetz – Arbeit im Wandel

Wichtige Förderungen im Überblick: Weiterbildung für Beschäftigte über die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen

Um das eigene berufliche Fortkommen zu sichern, ist die Weiterbildung für Beschäftigte der meisten Unternehmen fast schon verpflichtend. Mit dem einmal erworbenen Berufsabschluss kommt heute fast niemand mehr bis zur Rente, Weiterbildungen und teilweise sogar neue Ausbildungen sind nötig, um sich den aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen.

Die folgenden Förderangebote werden seitens der Arbeitsagentur derzeit unterbreitet:

  • Bildungsgutschein

    Der Bildungsgutschein stellt eine Übernahmegarantie der Kosten für eine Weiterbildung für Beschäftigte dar. Er wird normalerweise an Arbeitslose vergeben, die über die Weiterbildung ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Doch der Bildungsgutschein kann auch beantragt werden, wenn ein Beschäftigter ohne die entsprechende Weiterbildung von Arbeitslosigkeit bedroht wäre.

    Zudem kann jemand, der zwar angestellt tätig ist, aber noch keinen Berufsabschluss hat, diesen nachholen. Die Kosten werden über den Bildungsgutschein abgerechnet. Der Bildungsgutschein muss beantragt werden, außerdem muss das Weiterbildungsinstitut die Anerkennung als solches haben und sich bereit erklären, die Kosten über den Bildungsgutschein abzurechnen.

  • Bildungsurlaub

    Eine Weiterbildung für Beschäftigte kann in Form eines Bildungsurlaubs in Anspruch genommen werden. Dieser wird gegenüber dem Arbeitgeber beantragt, was in jedem Bundesland außer in Bayern und Sachsen möglich ist. Der Arbeitgeber wird bei Bewilligung eine bezahlte Freistellung aussprechen. Während dieser freien Zeit kann die Weiterbildungsmaßnahme verfolgt werden.

    Die Anzahl der Tage, für die diese Freistellung erfolgt, ist meist vom Alter des Antragstellers sowie von der Zugehörigkeit im Unternehmen abhängig. Meist werden hier fünf Tage pro Kalenderjahr gewährt. Die Maßnahme selbst, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Lehrgangsmaterialien müssen allerdings selbst getragen werden. Tipp: Die Förderung können sogar Azubis beantragen!

  • Bildungsscheck

    Auch der Bildungsscheck wird nicht in jedem Bundesland als Förderung über die Arbeitsagentur vergeben. Beantragt werden muss der Scheck bei dem ausgewählten Bildungsträger, förderfähig sind alle Weiterbildungen, sogar solche ohne Abschluss. Im Fokus steht, dass der Teilnehmer seine beruflichen Kenntnisse erweitert und diese an die aktuellen Erfordernisse des Marktes anpasst.

    Auch berufsbegleitende Studiengänge können damit unterstützt werden.
    Die Fördermaßnahme richtet sich an Beschäftigte jeden Alters, aber auch an Freiberufler, Kleinunternehmer oder Berufsrückkehrer. Teilweise gibt es Förderbeschränkungen, die sich zum Beispiel auf Menschen mit niedrigem Verdienst oder mit Migrationshintergrund beziehen. Gefördert wird meist bis zu einer maximalen Obergrenze, eine finanzielle Eigenbeteiligung ist in der Regel nötig.

    Der Bildungsgutschein stellt eine Übernahmegarantie der Kosten für eine Weiterbildung für Beschäftigte dar. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

    Der Bildungsgutschein stellt eine Übernahmegarantie der Kosten für eine Weiterbildung für Beschäftigte dar. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

  • Bildungsprämie

    Die Bildungsprämie kann zur Auszahlung kommen, wenn der Betreffende nur ein geringes Einkommen vom Unternehmen bezieht und eine berufsbezogene Weiterbildung absolvieren möchte. Vergeben werden hierbei ein Prämien- sowie ein Spargutschein. Wichtig: Die Weiterbildung darf nicht vom Arbeitgeber veranlasst werden, außerdem muss die Erwerbstätigkeit für wenigstens 15 Stunden in der Woche bestehen.

    Auch Angestellte, die sich in Elternzeit befinden, können die Bildungsprämie beantragen. Das zu versteuernde Einkommen darf zur Bewilligung der Prämie nur höchstens 20.000 Euro (bzw. bei Zusammenveranlagung maximal 40.000 Euro) betragen. Eine Altersgrenze gibt es dabei nicht. Der Staat übernimmt bis höchstens 500 Euro bzw. die Hälfte der Teilnehmergebühren, die andere Hälfte muss der Teilnehmer selbst zahlen. Der Spargutschein sieht die Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zur Finanzierung vor.

  • Weiterbildungsstipendium

    Eine Weiterbildung für Beschäftigte kann zudem über ein Stipendium gefördert werden. Hierbei sollen insbesondere begabte junge Menschen durch das BMBF gefördert werden. Aufstiegsweiterbildungen sind in diesem Rahmen ebenso förderfähig wie berufsbegleitende Qualifizierungen, teilweise wird ein berufsbegleitendes Studium gefördert.

    Wichtig: Der Betreffende muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurden. Zudem braucht er oder sie eine besondere Qualifikation, die ebenfalls nachgewiesen werden muss. Des Weiteren muss eine aktuelle Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche vorliegen, alternativ kann eine Arbeitslosmeldung vorgelegt werden.

    Die Altersgrenze liegt bei 24 Jahren, in bestimmten Ausnahmefällen kann diese Grenze um bis zu drei Jahren nach hinten verschoben werden. Gefördert wird über Zuschüsse für die Weiterbildung, ein Eigenanteil an den Kosten für die Maßnahme ist immer zu leisten.

    Eine Weiterbildung für Beschäftigte kann zudem über ein Stipendium gefördert werden. ( Foto: Shutterstock-_ESB Professional )

    Eine Weiterbildung für Beschäftigte kann zudem über ein Stipendium gefördert werden. ( Foto: Shutterstock-_ESB Professional )

  • Aufstiegsstipendium

    Die Weiterbildung für Beschäftigte richtet sich über das Aufstiegsstipendium wieder an besonders begabte junge Menschen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Außerdem muss eine Berufserfahrung von wenigstens zwei Jahren vorliegen, wobei diese Frist zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. vor Beginn des Studiums liegen muss. Der Antragsteller muss einen Nachweis darüber erbringen, dass er in Ausbildung und Beruf eine besondere Leistungsfähigkeit zeigt.

    Unter anderem kann hier die Teilnahme an Wettbewerben, eine Verkürzung der Ausbildungsdauer oder ähnliche Punkte angeführt werden. Wichtig: Ein Hochschulabschluss darf noch nicht vorliegen. Wer bereits studiert, kann die Bewerbung für die Förderung bis zum Ende des zweiten Studiensemesters einreichen.

    Ein Anspruch auf das Aufstiegsstipendium besteht nicht! Nach der Bewerbung und Prüfung aller Anlagen und Nachweise wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Wer die Förderung bekommt, kann monatliche Beträge sowie ein Büchergeld bekommen. Für Kinder unter zehn Jahren wird eventuell eine Betreuungspauschale hinzugerechnet.

Video: Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Weiterbildung für Beschäftigte: Förderung zurückzahlen?

Wird eine Weiterbildung für Beschäftigte angestrebt, geht es immer auch um das Geld. Immerhin muss die Maßnahme mit all ihren Studiengebühren, Lehrmaterialien und teilweise auch Fahrt- und Unterkunftskosten erst einmal finanziert werden. Doch die Förderungen, die seitens der Bundesagentur für Arbeit vergeben werden, sind ausreichend bemessen und müssen vor allem nicht zurückgezahlt werden.

Sie werden entweder direkt zwischen dem Anbieter der Maßnahme und der Arbeitsagentur verrechnet oder es erfolgt eine Auszahlung des Geldes an den Teilnehmer der Maßnahme. Die Förderungen sind als Unterstützung gedacht und decken nur selten alle Kosten. Meist ist eine finanzielle Beteiligung des Teilnehmers nötig, damit die Weiterbildung wie gewünscht wahrgenommen werden kann.

In die Förderungen werden teilweise Pauschalen für die Kinderbetreuung einbezogen, wie es beim beschriebenen Aufstiegsstipendium der Fall ist. Somit soll sichergestellt werden, dass auch Eltern mit kleineren Kindern die Chance auf den beruflichen Aufstieg bekommen und nicht das Nachsehen haben müssen, weil sie die Betreuung für ihre Kinder nicht sicherstellen können.

Wichtig ist in jedem Fall eine rechtzeitige Beantragung der Fördergelder, denn meist gibt es hier eine Frist einzuhalten. So darf zum Beispiel die Weiterbildungsmaßnahme noch nicht begonnen haben, eine nachträgliche Beantragung der Förderung ist in der Regel nicht möglich. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Arbeitsagentur.

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