Spielen im Büro: Was muss der Arbeitgeber hinnehmen?

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Privates Surfen im Job, während die Arbeit nicht erledigt wird. Welche Rechte hat ein Arbeitgeber, um das Spielen im Büro zu verbieten?

Spielen im Büro: Online-Games und Wetten am Arbeitsplatz

Immer mehr Mitarbeiter zocken am Smartphone oder vergnügen sich mit Online-Games. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Unter Umständen reicht eine Minute privates Internet surfen, um den Angestellten abzumahnen oder sogar zu kündigen.

Darüber ärgern sich Arbeitgeber am meisten:

  • zu viele Lästereien im Büro
  • wenn Mitarbeiter zu großspurig auftreten
  • Angestellte, die nur Probleme und keine Lösungen sehen
  • fachfremde Tätigkeiten, die wertvolle Zeit kosten
  • übertriebene Schmeicheleien
  • wenn Unwissenheit vorgetäuscht wird
  • Surfen im Internet zu privaten Zwecken

Klar: Viele Mitarbeiter sind wertvoll und sollen sich im Betrieb wohlfühlen. Der Markt ist aktuell in vielen Branchen leer gefegt und Fachkräfte rar. Dennoch muss es kein Chef dulden, wenn online Wetten auf Fußball abgeschlossen oder Fantasy-Games gespielt werden.

Genervte Arbeitgeber fragen sich: Was kann ich tun, um meine Angestellten zum Arbeiten zu animieren. Antwort: Ziemlich viel, das Arbeitsrecht macht einiges möglich. Da reicht eine private WhatsApp-Nachricht oder ein kurzer Blick auf die Facebook-Seite und die Person kann sogar gefeuert werden. Sogenannte „Bagatellkündigungen“ werden allerdings meist nur dazu benutzt, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.

Video: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Spielen im Büro: Verbot privater Internetnutzung

Eine Lösung: Das Problem an der Wurzel packen und im Arbeitsvertrag das Surfen komplett verbieten. In der Arbeitszeit wie in den Pausen. Und das richtig konsequent: Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar 2016 (Az. 5 Sa 657/15) darf der Chef in solchen Fällen sogar den Browser-Verlauf des Mitarbeiters kontrollieren.

Ein zu hartes Vorgehen? Smarte Chefs erlauben das Abrufen privater Mails, achten aber darauf, dass es nicht ausufert: Mails checken ja, Spielen im Büro nein. Denn eigentlich ist jedes Verhalten, dass nicht der üblichen Beschäftigung dient, verboten. Experten im Arbeitsrecht bezeichnen es als sogenannten „Arbeitszeitbetrug“.

Hat man sich als Chef für harte Maßnahmen in der Online-Nutzung entschieden, müssen Arbeitnehmer auch dann keine Büroklammern herumdrehen, sondern können sich mit ihrem Handy zum Beispiel außerhalb des Firmengeländes beschäftigen. Nur anmachen während der Arbeitszeit dürfen sie es eben nicht.

Viele Mitarbeiter langweilen sich und erledigen nicht ihre eigentliche Arbeit. (#1)

Viele Mitarbeiter langweilen sich und erledigen nicht ihre eigentliche Arbeit. (#1)

Spielen im Büro: Der Hintergrund

Was steckt eigentlich für eine Industrie hinter dem Trend Spielen im Büro? Meist handelt es sich um Sportwetten, zum Beispiel das Tippen auf Fußballspiele in der ganzen Welt. Die Anbieter sitzen häufig in Gibraltar und verfügen über keine deutsche Lizenz zum Spielen. Trotzdem wird von Deutschland aus gespielt.

Und viele Spieler finden Gefallen daran, obwohl natürlich stets Verluste drohen. Aber das Angebot an Sportwetten ist vielfältig. Der Markt ist milliardenschwer, die Software ist sehr anspruchsvoll. Diverse Steuersysteme und natürlich auch unterschiedliche Sprachen müssen berücksichtigt werden. Die Wettbranche bedient schließlich eine weltweite Nachfrage.

Die Ergebnisse sehen Arbeitgeber bis in ihre Büros. Mitarbeiter, die mal schnell per Smartphone ein paar Einsätze machen. Und zugleich ihre Arbeitszeit dafür in Anspruch nehmen. Früher wurde also eher mit Büroklammern herumgespielt, heute gerne mal auf Spiele gewettet.

Ein Vorgesetzter hat viele Möglichkeiten, fachfremde Tätigkeiten während der Arbeitszeit zu verbieten. (#2)

Ein Vorgesetzter hat viele Möglichkeiten, fachfremde Tätigkeiten während der Arbeitszeit zu verbieten. (#2)

Spielen im Büro und Aufträge bleiben liegen

Die Folgen können manchmal positiv sein, die Spieler gewinnen und die Laune ist gut. Häufig drohen aber auch Verluste. Im schlimmsten Fall kann natürlich das Klima im Büro belastet werden, wenn die Probleme mit auf die Arbeit genommen werden. Selbst verständnisvolle Chefs haben dann Grenzen, wenn Projekte liegenbleiben, weil der Mitarbeiter zu viel spielt.

Also: Der Vorgesetzte muss vieles nicht dulden. Wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit auf Facebook „Farmville“ spielen oder wenn eben dem Wetten gehuldigt wird. Auch Dinge wie angemessene Bekleidung, den Arbeitsort oder Regelungen zu möglichen Überstunden oder die Dauer der Probezeit gehören dazu. Vieles sollte schon im Arbeitsvertrag geregelt werden. Das bedeutet aber keine grenzenlose Herrschaft über den Angestellten.

Was darf der Chef nicht verbieten?

Der Vorgesetzte darf einen Mitarbeiter nicht zwingen, zu lügen. Auch wenn dies in der Praxis öfters mal vorkommen mag. Anderer Punkt: Urlaub. Einen bereits genehmigten Erholungsurlaub ohne Begründung zu streichen oder verschieben. Das wäre nur bei einer existenzbedrohenden Krise des Unternehmens möglich.

Pausen stehen dem Arbeitnehmer ebenso gesetzlich zu. Bei sechs Stunden handelt es sich um 30 Minuten Minimum, bei mehr als neun Stunden sogar 45 Minuten. Hier kann aber wie schon erwähnt ein Verbot der Internetnutzung durchgesetzt werden, zum Beispiel bei exzessivem Spielen im Büro.

Spielen im Büro: Nur gesunde Arbeitnehmer bringen gute Leistungen

Auch verboten: Das Erscheinen am Arbeitsplatz bei Krankheit oder zumindest das Arbeiten von zuhause aus. Manche Chefs verlangen das. Ist der Arbeitnehmer krank geschrieben, verbietet sich das absolut und ist sowieso nicht sinnvoll. Nur ein erholter Mitarbeiter bringt Top-Leistung, das sollten intelligente Arbeitgeber wissen.

Dumm nur, wenn der Mitarbeiter wegen Spielsucht krank geschrieben ist. Das erfährt der Chef zwar nicht direkt aufgrund des Datenschutzes. Aber der Klatsch und Tratsch ist natürlich sehr lebendig in den Büroräumen.

Spielen im Büro mit Kollegen: Aber bitte nur in den Pausen (#3)

Spielen im Büro mit Kollegen: Aber bitte nur in den Pausen (#3)

Soll ich Sportwetten und andere Online-Games in den Pausen dulden?

Klar, der eine oder andere Chef zockt selber gerne. Im besten Fall kann er von seinen Mitarbeitern ein paar gute Tipps bekommen, um die Gewinnchancen zu erhöhen. Deshalb fragen sich manche Vorgesetzte: Sollte ich die Online-Games zumindest in den Pausen dulden? Die Antwort lautet: Wenn die Mitarbeiter maßvolle Einsätze machen, unter denen die Arbeit nicht leidet, dann ja.

Spielen im Büro: Bei Einsätzen von ein paar Euro unbedenklich

Glücksspiel kann nämlich ein Teil der Freizeitgestaltung sein. Solange es nicht zu hohen Verlusten kommt und immer nur ein paar Euro eingesetzt werden, erhöht sich die Lebensfreude manchmal signifikant. Aber immer daran denken: Es gibt ungefähr 500.000 Spielsüchtige in Deutschland. Deren Alltag wird vom Zwang zu Spielen bestimmt. Und ein solcher Zustand ist eine ernsthafte, behandklungswürdige Erkrankung.

Folgen einer Spielsucht für Privatleben und Job

Negativ für den Spielsüchtigen und seine Angehörigen. Aber negativ genauso für den Arbeitgeber, welcher von den Folgen der Sucht (zum Beispiel nachlassende Konzentration auf den Job) genauso betroffen ist.


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