Sicherheitsmarkierung: gelb-schwarz und rot-weiss gemäß BGV A8

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Die Sicherheitsmarkierung als Gefahrenkennzeichnung muss durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen erfolgen. Dies regelt die BG-Vorschrift (BGV) A8. Die korrekte Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen im Betrieb muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen sowohl deutlich erkennbar als auch dauerhaft ausgeführt werden, um der BGV Rechnung zu tragen.

Sicherheitsmarkierung: gelb-schwarz oder rot-weiß?

Die BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) sieht zwar in ihrem Paragraphen § 12 die Verwendung von gelb-schwarzen und rot-weißen Streifen zur Gefahrenkennzeichnung zwingend vor, lässt dem Arbeitgeber jedoch Spielräume in der Umsetzung offen. Die Durchführungsanweisungen für den § 12 der BGV A8 empfiehlt eine Verwendung der gelb-schwarzen Kennzeichnung für dauerhafte Hindernisse und Gefahrenstellen. Rot-weiße Kennzeichnungen werden in der Empfehlung mehr den vorübergehenden, also zeitlich begrenzten Hindernissen und Gefahrenstellen zugewiesen.

Letzteres können beispielsweise Kranhaken und Baugruben sein, deren Risiken ein Arbeitnehmer sehr wahrscheinlich nur sehr kurzzeitig ausgesetzt sein wird. Dabei unterscheidet die BGV A8 bei beiden Fällen nicht nach Risiken wie Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens, Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten.

Die Durchführungsanweisung des § 12 der BGV A8 gibt für die gelben und schwarzen Streifen auch ein Verhältnis für die Breite der farbigen Streifen zueinander vor. Zwar billigt man den schwarzen Streifen eine Breite zu, die sich an den Maßen des zu sichernden Objekts ausrichtet, doch fordert die Durchfühungsanweisung zum § 12 der BGV A8 ein Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen von wenigstens 1 : 1 bis maximal 1,5 : 1. Damit wird der Anteil der Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50 % der Gesamtfläche betragen. Für die Anordnung der Streifen sieht die BGV A8 einen Neigungswinkel von etwa 45° vor.

Für eine Sicherheitsmarkierung mit rot-weißen Streifen überträgt die BGV A8 die Vorgaben der gelb-schwarzen Streifen. Hier ist analog zu verfahren. Die Kennzeichnung mit der Sicherheitsmarkierung soll den Ausmaßen der jeweiligen Hindernisse bzw. Gefahrstellen angemessen sein.

Ein mustergültiges Beispiel für eine Sicherheitsmarkierung zeigt das Titelbild. Hier sind schwarz-gelbe Streifen als Sicherheitsmarkierung an einer hydraulischen Presse der Schuler AG angebracht.

Außerkraftsetzung von BGV A8, BGV B2 und BGV C14

Die BG-Vorschrift BGV A8 wurde im Jahre 2012 außer Kraft gesetzt. Schon auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 beschloss die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ( BG RCI ) mehrere Unfallverhütungsschriften außer Kraft zu setzen. Dies sind im einzelnen die BG Vorschriften

  1. BGV A8: „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  2. BGV B2: „Laserstrahlung“
  3. BGV C14: „Wärme- und Heizkraftwerke“

Die Genehmigung der Außerkraftsetzung der BG Vorschriften erfolgte dann am 3. September 2012 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Außerkraftsetzung wurde zum 1. November 2012 wirksam.

Hinreichender Schutz durch das Arbeitsschutzrecht

Die Außerkraftsetzung erfolgt vor allem auch deswegen, weil das staatliche Arbeitsschutzrecht die wesentlichen Inhalte dieser Unfallverhütungsvorschriften der drei BG Vorschriften hinreichend abdeckt. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ findet sich in der Arbeitsstättenrichtlinie A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ wieder.

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 „Laserstrahlung“ beispielsweise ging in der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (OStrV) und deren angekündigtem Technischen Regelwerk auf und die Unfallverhütungsvorschrift BGV C14 „Wärme- und Heizkraftwerke“ ist durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ (BetrSichV) mit dazugehörigem Technischen Regelwerk verzichtbar geworden. Darüber hinaus wurden wichtige Werte mit in die Regelung BGR/GUV-R 240Wärmekraftwerke und Heizwerke“ eingebracht.

Dies macht auch deutlich, dass BG Vorschriften und andere Regelungen des Arbeitsschutzes einer ständigen Veränderung unterworfen sind.

Sicherheitsmarkierung im Handel

Sicherheitsmarkierungen werden zumeist als selbstklebende PVC-Bodenmarkierungsbänder angebiten. Bodenmarkierungsbänder sind in diesem Fall Markierungsbänder mit Eigenschaften, die de Einsatz in der recht rauhen Umgebung des täglichen Betriebs in der Industrie ermöglichen. Die Markierungsbänder sind zumeist extrem strapazierfähig, selbstklebend und jederzeit auch wieder sehr gut entfernbar. Die Sicherheitsmarkierungen sind besonders geeignet für trockene Bereiche, sind hoch elastisch und flexibel, extrem verschleißfest und einfach und schnell zu montieren. Wichtig für die Instandhaltung: sie leicht zu reinigen und sofort befahrbar. Die Markierungsbänder ersetzen auch die wesentlich zeitaufwändigere Kennzeichnung der Gefahrenstellen mit Farbe.

Sicherheitsmarkierung in der Industrie

Ein Markierungsband als Sicherheitsmarkierung kann vielseitig eingesetzt werden. Dennoch dient es primär dazu, im öffentlichen Verkehr sowie in Betrieben die Sicherheit und Übersichtlichkeit an der Gefahrenstelle zu gewährleisten. Der Unternehmer, der in seinen Werks- und Montagehallen ein potentiell hohes Verletzungsrisiko für seine Mitarbeiter ausschließen möchte, greift daher auf dieses einfache Mittel der Sicherung zurück. Die kräftigen und aufmerksamkeitsstarken Farben der Boden-Warnmarkierungsbänder leisten eine dauerhafte optische Abgrenzung gefährlicher oder wichtiger Bereiche und erhöhen So die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Sicherheitsmarkierung auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden

Bodenmarkierungsbänder werden auch an anderen Stellen zur Sicherung eingesetzt. Öffentliche Plätze oder beispielsweise im Parkhaus kommen Bodenmarkierungsbänder zum Einsatz. Hier werden einzelne Parkbuchten sowie Gefahrenzonen an tragenden Pfeilern und Ecken für den Autofahrer gekennzeichnet. Schäden an Pkws und dem Gebäude selbst werden vermieden, wie auch die mit einem solchen Unfall verbundenen Betriebsunterbrechungen mit den damit einhergehenden Umsatzausfällen.

Notausgänge in öffentlichen Gebäuden sind oftmals nur durch lange Wege zu erreichen. Diese Wege werden ebenfalls mit Markierungsbändern gekennzeichnet. Um auch bei absoluter Dunkelheit ihre Funktion zu erfüllen, werden derlei Sicherheitsmarkierungen als floureszierende oder reflektierende Bänder ausgeführt.

Doppelt sicher: Markierungsband als Anti-Rutsch-Band

Markierungsbänder werden vielfach aus PVC-Folie gefertigt. Um die Oberfläche absolut rutschfrei zu gestalten, gibt es besondere Ausführungen der Bodenmarkierungsbänder, die nicht nur ihre optische Warn- und Signalfunktion erfüllen, sondern gleichzeitig auch ein Ausrutschen auf der glatten Oberfläche verhindern. Es sind die sogenannten Anti-Rutsch-Bänder. Die Schutzfunktion verhindert auch ein Abrutschen von Leitern, was gerade in der direkten Umgebung von Maschinen ein großes Verletzungsrisiko verringert.

Bodenmarkierungsbänder in viel befahrenen Bereichen

Bodenmarkierungsbänder werden als Sicherheitsmarkierung oft auch auf und an Verkehrswegen angebracht, die von Hubwagen, Flurförderfahrzeugen und anderen betrieblichen Fahrzeugen wie Gabelstaplern und Reinigungsmaschinen befahren werden. Dort und auf Abstellflächen werden die Bodenmarkierungsbänder naturgemäß einer starken Beanspruchung unterzogen und unterliegen dem täglichen Verschleiß, was sich in Gebrauchsspuren niederschlägt. Somit muss man eine regelmäßige Erneuerung der Bodenmarkierungen einplanen. Bei der Entfernung der Altbänder ist auch mit Kleberückständen zu rechnen. Eine sorgfältige Reinigung der betroffenen Bodenflächen ist zu empfehlen um Unfälle zu vermeiden.

Fazit: Kleine Ursache mit großer Wirkung. Die Sicherheitsmarkierung ist schnell angebracht, kann aber im besten Fall Menschenleben retten. In der Industrie warnen diese Markierungen Mitarbeiter vor gefährlichen Stellen. Bis hierher und nicht weiter, ist die Aussage. Das ist zwingend notwendig, weil in Betriebshallen oder bei der Montage permanent Gefahr für die Kollegen droht. Wenn nun jeder den Abstand von den Sicherheitsmarkierungen einhält und die markierten „gefährlichen“ Bereiche meidet, reduziert sich in erheblicher Weise das Verletzungsrisiko.

Was viele nicht wissen: Es gibt sogar regelrechte Vorschriften, in welcher Farbe die Sicherheitsmarkierungen angebracht werden sollen. Die Farben Gelb-Schwarz sollen vor dauerhaften Gefahren warnen, Rot-Weiß nur für zeitlich befristete. Für Passanten wie für Menschen im Beruf ist relevant, dass überhaupt gewarnt wird. In dem Zusammenhang ist natürlich wichtig, dass die Markierungen auch stabil und wetterbeständig sind, Regen wie Sturm trotzen und selbstklebend sind. Sie dürfen also nicht einfach durch den Wind fortgeweht oder durch Vandalismus beschädigt werden können. Trotzdem darf man nicht auf ihnen ausrutschen, eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit.

Es ist also ganz gewiss keine Bürokratie, wenn durch Verordnungen genau geregelt wird, wie die Markierungen auszusehen haben und welche Größe diese besitzen. Es ist übrigens ein wirklicher Fortschritt, die Entwicklung dieser gut sichtbaren, stabilen und trotzdem rutschfesten Markierungen. Früher hat man hierfür Farbe verwendet. Diese verwischte aber häufig nach einem gewissen Zeitraum und die Markierung war auch schlichtweg aufwändiger auf die Straße oder den Gehweg zu bekommen. Da geht es manchmal, bei akuten Unfallstellen, durchaus um Minuten, bevor weitere Menschen unschuldig in gefährliche Situationen geraten können. Da mit den Markierungsbändern auch Fahrzeuge versehen werden können, spielen diese in der Verhinderung von Unfällen auch im Straßenverkehr eine gewisse Rolle. Wer ein Fahrzeug von weiten gut markiert und mit zum Teil fluoreszierenden Streifen erkennt, bemerkt auch etwaige Gefahrenmomente schneller. Das Fazit vom Anfang kann also getrost wiederholt werden. Mit so wenig Aufwand eine so wichtige Wirkung zu erzielen, ist wirklich schwer.


Bildnachweis: © Schuler AG

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