Was ist ein Rentenberater? Wie hilft er meinem Unternehmen?

0

Haben Sie sich auch schon gefragt, wie es später mit Ihrer Rente aussehen könnte? Ein Rentenberater kann in diesem Fall beratend zur Seite stehen. Doch was ist ein Rentenberater und wie hilft er vielleicht sogar meinem Unternehmen? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

Was ist ein Rentenberater?

Um es gleich vorneweg zu klären: Ein Rentenberater ist kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Aufgrund der Berufsbezeichnung kommt es häufig nämlich zu dem Missverständnis, es könnte sich bei einem Rentenberater um einen solchen handeln. Tatsächlich sind Rentenberater jedoch freiberufliche Berater, die vielmehr einem Rechtsanwalt gleichgestellt sind.

Damit arbeiten Rentenberater auch nicht für Versicherungsunternehmen, sondern stehen grundsätzlich nur im Dienste ihrer Mandanten oder Auftraggeber. Um Rentenberater zu werden, muss man bestimmte Kenntnisse in besonderen Rechtsgebieten nachweisen, die zentral für das Verständnis des deutschen Rentensystems sind.

Dazu gehören:

  • Das Sozialversicherungsrecht
  • das Sozialrecht
  • die betriebliche Rentenversorgung
  • die berufsständische Rentenversorgung (wie beispielsweise bei Ärzten und Apothekern)

Rentenberater handeln dabei immer unabhängig und sind für die Dauer ihrer Tätigkeit nur ihrem Mandanten verpflichtet.

Wer sich für die Tätigkeit als Rentenberater interessiert, muss zum einen die oben aufgeführten Kenntnisse nachweisen. (#01)

Wer sich für die Tätigkeit als Rentenberater interessiert, muss zum einen die oben aufgeführten Kenntnisse nachweisen. (#01)

Wie wird man Rentenberater?

Wer sich für die Tätigkeit als Rentenberater interessiert, muss zum einen die oben aufgeführten Kenntnisse nachweisen. Das alleine reicht jedoch noch nicht aus, um als freiberuflicher Berater tätig zu werden. Man benötigt daneben auch eine Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, muss also bei dem Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. In dem genannten Gesetzestext ist ausführlich geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Tätigkeit als Berater in Fragen der Rente und Rentenversicherung ausüben zu können. Im selben Paragraphen ist außerdem die Regelung zu finden, dass ein Rentenberater einem Anwalt in Bezug auf seine Tätigkeit gleichgestellt ist.

Der Beruf des Rentenberaters ist damit eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur von Personen geführt werden darf, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist dies in dem § 11 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Personen, die diesem Paragraphen zuwider handeln, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen: Bis zu 50.000 Euro können fällig werden, wenn Personen ohne Registrierung als Rentenberater tätig werden.

Da die Tätigkeit eines Rentenberaters der eines Anwaltes vergleichbar ist, müssen sich beide an die gleichen Vergütungstabellen halten: Beide Berufsgruppen berechnen für ihre Beratung eine Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und müssen sich daran auch halten. Eine geringere Vergütung, als das Gesetz vorsieht, ist den Rentenberatern juristisch untersagt und kann Folgen haben.

Ein Rentenberater kann unter Umständen zu Themen beratend tätig werden, die weitreichende Konsequenzen – nicht nur finanzieller Art – haben können. Daher gehört es unbedingt dazu, dass ein Rentenberater eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, die ihn vor den schlimmsten Schadensersatzansprüchen schützen kann. Ohne diese Versicherung läuft der Berater Gefahr, mit seinem eigenen Vermögen für falsche Auskünfte haften zu müssen.

Rentenberater sind hauptsächlich dazu da, ihre Mandanten zu allen Fragen bezüglich der Rente zu beraten. (#02)

Rentenberater sind hauptsächlich dazu da, ihre Mandanten zu allen Fragen bezüglich der Rente zu beraten. (#02)

Was ist die Hauptaufgabe eines Rentenberaters?

Rentenberater sind hauptsächlich dazu da, ihre Mandanten zu allen Fragen bezüglich der Rente zu beraten. Dabei kann ein Rentenberater nicht nur Privatpersonen beraten, sondern ist auch für Geschäftsleute da, die wissen wollen, wie sie ihre Rente und die Rente ihrer Angestellten optimieren können. Gerade für Unternehmer, die sich die Frage stellen, was ein Rentenberater ist und wie er ihrem Unternehmen helfen kann, ist es sehr sinnvoll, sich das große Tätigkeitsfeld und die vielfältigen Beratungsangebote eines Rentenberaters genauer anzusehen.

Denn neben der Rente bieten die Berater auch Unterstützung in den Bereichen:

  • Gesetzliche und private Krankenversicherung
  • gesetzliche und private Pflegeversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung

Außerdem verfügen Rentenberater über tiefer gehende Kenntnisse in den Bereichen

  • Soziales Entschädigungsgesetz
  • Schwerbehindertenrecht

und können daher gerade für Geschäftsführer und Unternehmer zu einer wichtigen Stütze im operativen Geschäft werden.
Daneben können Rentenberater aber auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst oder selbstständige Ärzte und Apotheker beraten.
Neben dieser Hautaufgabe kann ein Rentenberater seinen Mandanten aber auch vertreten – und zwar auf verschiedenen Weise: Entweder außergerichtlich, verfügt der Berater daneben über die Zulassung als Prozessagent, darf er seinen Mandanten auch vor Gericht vertreten.

Besitzt der Rentenberater diese Zulassung, darf er für seinen Mandanten vor dem:

  • Sozialgericht
  • Verwaltungsgericht
  • Arbeitsgericht
  • Amtsgericht und
  • Familiengericht

tätig werden.

Seit dem 01.07. 2008 gibt es eine Neuregelung der Tätigkeiten eines Rentenberaters. (#03)

Seit dem 01.07. 2008 gibt es eine Neuregelung der Tätigkeiten eines Rentenberaters. (#03)

Rentenberater und Alt Erlaubnisinhaber

Seit dem 01.07. 2008 gibt es eine Neuregelung der Tätigkeiten eines Rentenberaters. An diesem Datum trat die Regelung in Kraft, die auch heute noch maßgeblich für jeden Rentenberater ist. Wer nach diesem Termin seine Erlaubnis für die Tätigkeit als Rentenberater erworben hat, ist an diese Regelung gebunden und darf die oben genannten Beratungen und Vertretungen vor Gericht ausführen.

Personen, die bereits vor dem 01. Juli 2008 in der Funktion eines Rentenberaters tätig waren, die sogenannten Alt Erlaubnisinhaber, haben dagegen noch weitreichendere Kompetenzen. Rentenberater nach dem neuen Gesetz, sowie Alt Erlaubnisinhaber unterliegen beide der Aufsicht der speziellen Registrierungsbehörde und müssen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.

Dürfen Rentenberater auch zu einer ergänzenden Altersversorgung beraten?

Rentenberater sind in ihrem Status einem Anwalt vergleichbar und haben in der Regel nur wenig Berührungspunkte mit einem Mitarbeiter einer Rentenversicherung. Es gibt aber auch Ausnahmen: Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, dürfen auch Rentenberater im Zuge einer erlaubten Nebentätigkeit zu der staatlichen Altersversorgung wie Rürup-Rente oder Riester-Rente beratend tätig werden.

Rentenberater sind keine Versicherungsvertreter

Obwohl Rentenberater auch eingeschränkt zu bestimmten Produkten der Altersvorsorge tätig werden, sind sie keine Versicherungsvertreter. Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter darf der Rentenberater nämlich den Bescheid der Rentenversicherung prüfen. Das dürfen Makler oder Finanzdienstleister nicht. Geben diese trotzdem an, dies zu tun, verstoßen sie damit gegen das Gesetz und können juristisch belangt werden. Diese Tätigkeit überschreitet nämlich ihre Kompetenzen und ist ihnen damit untersagt.

Übrigens: Auch die Berater, die bei dem gesetzlichen Sozialversicherungsträger beschäftigt sind (früher als Versichertenälteste, heute als Versichertenberater bezeichnet), dürfen in Rentenfragen nicht beratend tätig werden.

Wie finde ich einen Rentenberater?

Viele Rentenberater sind im Bundesverband der Rentenberater e.V. registriert und damit über diesen Verband zu finden. Wer hier seine Dienste anbietet, ist ganz sicher eine Person, die die Berufsbezeichnung mit Fug und Recht trägt. Neben Rentenberatern sind hier auch Personen registriert, die für spezielle Rentenberatungskanzleien tätig sind und daher ebenfalls Auskünfte zu allen Fragen


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: 360b -#01: _Lisa S-#02: Photographee.eu  -#03:  Belenos  _

Lassen Sie eine Antwort hier