Franz Heistermann und die hoheitlichen Aufgaben bei der Holzvermarktung in Baden-Württemberg

0

Franz Heistermann ist Direktor beim Bundeskartellamt und Vorsitzender der 1. Beschlussabteilung. Zum Thema der Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg vertritt Franz Heistermann und mit ihm das Bundeskartellamt eine andere Meinung als das Land Baden-Württemberg.

Der Streit zwischen dem Land und dem Bundeskartellamt

Die Bedeutung des Waldes für das Land Baden-Württemberg wird deutlich, wenn man in Erwägung zieht, dass etwa 40% der Fläche des Landes von Wald bedeckt sind. Der Holzverkauf ist eine wichtige Einnahmequelle für das Land Baden-Württemberg.

Was geschah, bevor Franz Heistermann die Bühne betrat?

Das Thema Holzverkauf der Länder ( genauer: der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz ) beschäftigte erstmals im Jahre 2002 das Bonner Bundeskartellamt. Annähernd sechs Jahre dauerte es, bis dann im Jahr 2008 der Streit beigelegt werden konnte. Nur kurze Zeit später machten neuerliche Beschwerden aus Baden-Württemberg im Jahr 2012 das Eingreifen der Behörde des Franz Heistermann nötig. Für Wettbewerb zu sorgen, ist offenbar keine leichte Aufgabe. Das neuerliche Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg sollte hier Abhilfe schaffen.

Der Landesbetrieb Forst BW

Der Landesbetrieb Forst BW vermarktet für das Land Baden-Württemberg Holz aus Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald. Forst BW erwirtschaftete allein im Jahr 2011 einen Umsatz von 154 Millionen Euro. Welche Bäume gefällt werden, kennzeichnen die staatlichen Mitarbeiter von Forst BW.

Der Landesbetrieb Forst BW wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen geleitet. Insgesamt 46 Untere Forstbehörden (UFB) dienen den Waldbesitzern als Einheitsforstverwaltung. Sie sind organisatorisch bei den Stadtkreisen und Landratsämtern aufgehangen.

Die Kritik der Behörde des Franz Heistermann

Der Stein des Anstoßes ist klar formuliert. Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes verstößt die Verfahrensweise des Landesbetrieb Forst BW gegen kartellrechtliche Vorschriften, da dieser für das Land Baden-Württemberg nicht nur Holz aus dem eigenen Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern vermarktet. Dabei vermeidet Forst BW jeglichen Wettbewerb, da man für alle Waldbesitzer Preise, Kunden und Konditionen verhandelt.

Der Kompromissvorschlag des Alexander Bonde

Von Seiten der Landesregierung wurde ein Kompromiss vorgeschlagen. Im November 2014 trug Forstminister Alexander Bonde von den Grünen ein Eckpunktepapier vor, welches auch vom Ministerrat verabschiedet worden war. Kernpukt des Eckpunktepapiers war der Staatswald, welcher etwa 24% der Gesamtwaldfläche ausmacht. Er solle künftig selbständig vermarktet werden. Umgekehrt solle jedoch die Struktur der Einheitsforstverwaltung für alle übrigen Waldflächen erhalten bleiben. Dies bedingt, dass das Holzauszeichnen auch bei den Aufgaben des Landes verbleiben würde.

Die anstehende Reform des Bundeswaldgesetzes wurde ebenfalls berücksichtigt. Eine Ausstiegsklausel sollte hier für die nötige Flexibilität sorgen. Insgesamt fand der Kompromiss von Forstminister Alexander Bonde viel Zustimmung unter den Zuhörern.

Die Antwort des Franz Heistermann

Kurz darauf, nämlich im Dezember, sandte das Bundeskartellamt der Landesregierung Baden-Württemberg seinen Entwurf zu. Dieser enthielt aus Sicht des Alexander Bonde doch einiges an Sprengstoff. Alexander Bondes gehüteter Augapfel „Staatswaldmodell“ fand offenbar überhaupt nicht die Zustimmung des Franz Heistermann. Franz Heistermann hatte in punkto hoheitlicher Aufgaben völlig andere Ansichten als das Ländle. Insbesondere die Kennzeichnung zu fällender Bäume will Franz Heistermann dem Land entreißen.

Forstminister Alexander Bonde suchte alsbald das persönliche gespräch mit der Behörde des Franz Heistermann in Bonn. Sehr erfolgreich verliefen die Gespräche für ihn jedoch nicht. Er kehrte ergebnislos zurück. Infolgedessen zog das Land seinen Kompromissvorschlag auch wieder zurück.

Auf starken Rückhalt seitens der Präsidenten der Gemeindetage, Städtetag und Lankreistage sowie auch insbesondere durch den forstpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion – Friedrich Bullinger – konnte Forstminister Alexander Bonde zählen.

Was geschieht nach dem Machtwort des Franz Heistermann?

Im nächsten Schritt steht eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts an das Land Baden-Württemberg an. Daran wird das Land ein wenig zu knabbern haben, denn wenn diese in Kraft tritt, hätte es mit dem Holzverkauf und dem Holzauszeichnen für Körperschaftswälder und Privatwälder durch staatliche Mitarbeiter ein rasches Ende.


Bildnachweis: © Fotolia – Jürgen Wackenhut

Lassen Sie eine Antwort hier