Bewirtung der Mitarbeiter: Mitarbeiterpflege gegen Personalmangel

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Ein respektvoller Umgang mit den Mitarbeitern, , angenehmere Arbeitszeiten, eine angemessene Bezahlung: viele Ansatzpunkte, mit denen Arbeitgeber wertvolle Mitarbeiter an ihr Unternehmen binden möchtent.

Bewirtung der Mitarbeiter: Lösung für das Employer Branding?

Viele Unternehmen bieten einen durchaus interessanten Arbeitsplatz für entsprechend qualifizierte Angestellte. Doch zufrieden sind diese mit der Arbeit nicht, weil die Arbeitszeiten nicht zu ihrem Lebensplan passen oder weil die Bezahlung nicht angemessen scheint. Oder, und das ist ein weitaus schlimmerer Grund, weil sich der Arbeitgeber nicht gewillt zeigt, dem Angestellten einige Annehmlichkeiten zu gewähren.

Viel zu lange ist die Mitarbeiterpflege zurückgestellt worden, es ging immer nur um die Effizienz der Firmen. Wer aber ein treuer Mitarbeiter sein soll, muss sich am Arbeitsplatz wohlfühlen. Nun stellt sich die Frage, ob eine Bewirtung die Mitarbeiter halten kann. Sorgt sie für mehr Zufriedenheit und damit einhergehende Loyalität?

Ob die Bewirtung die Mitarbeiter dazu bringt, ihren Job nicht zu kündigen, ist keine Streitfrage. Denn es ist erwiesen, dass gemeinsame Mahlzeiten das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Beim gemeinsamen Mittagessen wird nicht nur über das letzte Projekt oder den sich ständig beschwerenden Kunden geredet, sondern es werden auch private Dinge ausgetauscht. Teilweise entwickeln sich sogar Freundschaften unter den Angestellten, das Betriebsklima ist deutlich besser.

Nun kann der Chef über die Bewirtung die Mitarbeiter glücklicher und zufriedener machen, wenn er das gemeinsame Essen organisiert und bestenfalls sogar stellt. Auch Getränke sollten geboten werden, wobei sich hier Wasserspender auf den einzelnen Etagen eines Bürogebäudes anbieten. Hier kann sich jeder Angestellte selbst bedienen und der Wasserspender wird zum Treffpunkt für die Kollegen.

Sicherlich spielt die Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen eine Rolle, doch ab einer gewissen Größe der Firma ist ohnehin meist eine Betriebskantine vorhanden. Kleine und mittlere Unternehmen haben jedoch ebenfalls die Möglichkeit, durch die Bewirtung die Mitarbeiter zufriedenzustellen und gleichzeitig ein besseres Image zu erwerben. Sind die Angestellten zufrieden, reden sie in ihrem privaten Umfeld positiv über ihren Job und ihren Arbeitgeber.

Das Unternehmensimage ist besser angesehen und dies ist nicht zuletzt bei der Suche nach Fachkräften für bestimmte Positionen wichtig. Eine Führungskraft entscheidet sich in der Regel eher für den Arbeitgeber, bei dem die Angestellten zufrieden sind als für einen, bei dem die Mitarbeiter durch Krankheit und ständige Fluktuation glänzen! Da kein Betrieb ohne verlässliches Personal funktionieren kann, sollten Arbeitgeber diese Chance beim Schopfe greifen und ihren Angestellten zeigen, für wie wertvoll sie sie halten.

Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass eine Bewirtung der Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen gut tut. Es muss sich lediglich um Aufmerksamkeiten handeln und nicht um eine vollständige Bewirtung. Letztere hätte für das Unternehmen steuerliche Nachteile, weil die Ausgaben nicht wie üblich als Betriebsausgaben in voller Höhe anzurechnen sind.

Viel zu lange ist die Mitarbeiterpflege zurückgestellt worden, es ging immer nur um die Effizienz der Firmen.

Viel zu lange ist die Mitarbeiterpflege zurückgestellt worden, es ging immer nur um die Effizienz der Firmen.(#01)

Bewirtung der Mitarbeiter: Kaffee, Kekse, Kleinigkeiten als Bewirtungskosten ansetzen?

Verständlicherweise wird kein Vorgesetzter eine ganze Belegschaft bewirten wollen, wenn er auf den Kosten sitzen bleibt. Es mag durchaus sein, dass es gute Gründe für tollen Kaffee und dass Kekse die Loyalität erhalten. Dennoch muss auch die steuerliche Seite dieses Vorhabens betrachtet werden. Hierbei muss zwischen Bewirtungsaufwendungen und Aufmerksamkeiten unterschieden werden.

Eine Tasse Kaffee für den Geschäftspartner, der zum Gespräch im Hause ist, gilt als Aufmerksamkeit und ist als solche durch den Unternehmer zu 100 Prozent absetzbar. Es handelt sich um eine Betriebsausgabe, die den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Bewirtungskosten hingegen können nur zu 70 Prozent steuerlich angesetzt werden, was bedeutet, dass die Deklaration von Essen oder Getränken als ausschlaggebend für deren steuerliche Absetzbarkeit gilt.

Hinzu kommt, dass Bewirtungsaufwendungen sehr aufwendig erklärt und dokumentiert werden müssen. Die einfache Quittung aus dem Restaurant ist hierbei nicht ausreichend, denn das Finanzamt möchte gern nachvollziehen, ob die Ausgaben aus geschäftlichem Anlass entstanden sind oder ob ein betrieblicher Zweck zugrunde lag. Es braucht dazu den Anlass der Bewirtung ebenso wie eine formal richtige Rechnung durch das Restaurant.

Möchte ein Unternehmer also über die Bewirtung Mitarbeiter verwöhnen und an das Unternehmen binden, ist dies buchungstechnisch gar nicht so einfach! Zahlreiche Steuertipps befassen sich mit diesem Aspekt, bei dem herauskommt, dass die Grenze zwischen geschäftlichem und betrieblichem Anlass unscharf ist. Um das Rätsel zu lösen, müssen zwei Fragen beantwortet werden? Für wen war das Essen? Warum hat er/sie es gegessen?

Ganz einfach beantwortet: Wartet ein Kunde auf seinen Gesprächstermin und bekommt eine Tasse Kaffee, gilt das als Aufmerksamkeit. Werden Kunden und Geschäftspartner mit Speisen und Getränken beim Firmenjubiläum begrüßt, gilt das als Bewirtung. Gibt es im Hause eine Weiterbildung, an der die Mitarbeiter teilnehmen und bekommen diese zum Mittagessen eine Suppe spendiert, gilt das als geschäftlicher Anlass, der keine Bewirtung darstellt. Damit ist die Summe wiederum vom steuerpflichtigen Gewinn abzuziehen. Und zwar in voller Höhe!

Video: Steuer-Tipp: Bewirtung – Bewirtungsrechnung absetzen

Bewirtung der Mitarbeiter: Was sind Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten fallen immer dann an, wenn der Unternehmer Geld für Speisen und Getränke bereitstellt, wenn Trinkgelder vergeben werden oder wenn Unterhaltungskosten anfallen. Die bereits erwähnten Unterschiede in „geschäftliche Bewirtungskosten“ und „betriebliche Bewirtungskosten“ müssen bei jeder Buchung berücksichtigt werden.

Die steuerliche Betrachtung der Aufwendungen ist sicherlich nicht ganz einfach. Wer über die Bewirtung seine Mitarbeiter verwöhnt, muss hier allerdings aufpassen: Als Bewirtungsaufwendungen sind nur die Ausgaben in voller Höhe abziehbar, die für die Angestellten im Rahmen von Betriebsfeiern, Dienstreisen oder bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen angefallen sind.

Der Mitarbeiter muss beachten, dass er erhaltene Zuwendungen über 60 Euro inkl. Umsatzsteuer als geldwerten Vorteil versteuert. Bei einer Betriebsfeier liegt die Grenze erst bei 110 Euro inkl. Umsatzsteuer. Wichtig ist aber für alle Beteiligten, dass die Zuwendungen angemessen sind.

Das ist der Fall, wenn sie:

  • nicht als Luxusartikel gelten (Kaviar ist nicht angemessen!)
  • das normale Maß in Menge und Häufigkeit nicht überschreiten
  • keine unüblichen Erlebnisse oder den Besuch bestimmter Etablissements beinhalten
  • im richtigen Verhältnis zum Gegenwert stehen

Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten geltend machen. Das gilt vor allem für Außendienstmitarbeiter und Führungskräfte, die zum Beispiel einen Kunden oder Geschäftspartner besucht haben. Steuertipps sehen vor, dass sie die Ausgaben als Werbungskosten deklarieren. Sogar Feiern, die eigentlich als rein privat anerkannt wurde, können seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 8. Juli 2015, Az. VI R 46/14) die Kosten als Werbungskosten geltend machen, wenn sie zum Beispiel nur mit Kollegen gefeiert haben.

Doch auch hiebei gilt natürlich, dass unangemessene Bewirtungskosten zu vermeiden sind. Es sind keine Werbungskosten, wenn der Außendienstmitarbeiter seinen Kunden ins Varieté einlädt und Eintrittsgelder sowie Kosten für Getränke beim Finanzamt steuerlich geltend machen möchte.

Eine Führungskraft entscheidet sich in der Regel eher für den Arbeitgeber, bei dem die Angestellten zufrieden sind als für einen, bei dem die Mitarbeiter durch Krankheit und ständige Fluktuation glänzen!

Eine Führungskraft entscheidet sich in der Regel eher für den Arbeitgeber, bei dem die Angestellten zufrieden sind als für einen, bei dem die Mitarbeiter durch Krankheit und ständige Fluktuation glänzen! (#02)

Bewirtung der Mitarbeiter: Mitarbeiterpflege gegen Personalmangel

Nun stellt sich die Frage: Können durch die Bewirtung die Mitarbeiter an ein Unternehmen gebunden werden? Wer generell unzufrieden ist und vielleicht mit dem Arbeitsinhalt nicht klarkommt oder auf Antipathie bei den Kollegen trifft, wird sich nicht durch ein paar ständig zur Verfügung stehende Kekse ans Unternehmen binden lassen. Auf der anderen Seite akzeptieren viele Angestellte einen geringeren Lohn, wenn sie sich dafür rundum wohlfühlen und das Gefühl haben, als Mensch und Mitarbeiter geschätzt zu werden.

Durch kleine Aufmerksamkeiten des Chefs wird genau dieses Gefühl unterstützt. Nicht umsonst gilt die Mitarbeiterpflege als Lösung  und das nicht nur in der Industrie denn gerade hier leidet die gesamte Branche bekanntermaßen unter einem Fachkräftemangel sondergleichen. Es muss daher das Ziel der Unternehmen sein, neues Personal zu werben, was wiederum deutlich leichter möglich ist, wenn sich die vorhandene Belegschaft wohlfühlt. Dies ist für Bewerber bereits beim Vorstellungsgespräch spürbar!

Sicherlich ist es nicht allein damit getan, durch die Bewirtung Mitarbeiter „zu bestechen“, denn wenn das restliche Umfeld nicht stimmt, helfen auch Kekse und Kaffee nicht. Es ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn Unternehmen der Meinung sind, dass sie ihr Image aufbessern und mehr für die Mitarbeiter tun müssen. Die Mitarbeiterpflege nimmt auch bei Führungskräften einen immer höheren Stellenwert ein.

Bekommen diese von verschiedenen Unternehmen Stellenangebote, die vielleicht sogar ähnlich bezahlt sind, müssen sie sich entscheiden. Wo werden sie sich wohler fühlen? Abgesehen vom Arbeitsinhalt sowie Aufgaben und Verantwortung im Job spielt die Arbeitsatmosphäre eine wichtige Rolle. Ist das ganze Team motiviert und arbeitet zielorientiert, werden auch Erfolge spürbar werden. Die Motivation hängt jedoch eng mit dem Wohlfühlfaktor zusammen, der wiederum durch kleine Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers entscheidend verbessert werden kann.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _bbernard -#01: _ntm -#02: Jacob Lund

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