Betriebsrente: News und aktuelle Infos

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Betriebsrente: Was darf man sich als Laie darunter vorstellen? In Rente gehen und sich keine Sorgen machen müssen, dies ist der Traum jedes Arbeitnehmers, der als Angestellter einige Jahrzehnte auf dem Rücken hat und mit spätestens 65 oder 67 die verdiente Rente ansteuern möchte.

Betriebsrentengesetz: das ist möglich

Das Betriebsrentengesetz regelt die betriebliche Altersversorgung bzw. die Betriebsrente. Jedem Arbeitnehmer steht demnach eine betriebliche Versorgung im Alter zu. Damit die Betriebsrente legitim von statten geht, braucht es einen verbindlichen Tarifvertrag. Jener muss die so genannte Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung enthalten.

Die Entgeltumwandlung besagt, dass ein Teil des Bruttolohns zum Eintritt des gesetzlich festgelegten Rentenalters zur Altersversorgung umfunktioniert wird. Auch vermögenswirksame Leistungen sowie Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld oder das 13. Monatsgehalt) oder sonstige Zuzahlungen haben demnach Bestand für die Betriebsrente.

Wichtig zu wissen: die betriebliche Rente fällt unter die freiwilligen Bestandteile des Einkommens, welche Unternehmen ihren Mitarbeitern durchreichen können. Ist dem so, trägt der Arbeitgeber einen Teil der Betriebsrentenbeiträge oder begleicht sie sogar komplett. Diese Form der Versorgungsleistung wird bei Invalidität, im Alter und bis zum Ableben des Rentners oder der Rentnerin ausbezahlt.

Beliebte Varianten der Betriebsrente: Direktversicherung oder direkte Pensionszusage

Gut informiert sein ist die halbe Miete. Dies gilt im Speziellen für das immer aktuelle Thema „Betriebsrente“. Eine Betriebsrente lässt sich in verschieden anwendbare Bauteile zerlegen. Die einzelnen Varianten der Betriebsrente weisen verschiedene Optionen auf, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber vor Vertragsschluss besprochen werden sollten.

Zwei der bedeutenden Ausführungen der klassischen Betriebsrente sind die Direktversicherung und die direkte Pensionszusage. Ein anderer Name für die direkte Pensionszusage ist die „Direktzusage“. Dieser Ausdruck erklingt im Betrieb allerdings eher selten. Viel mehr hört man Begriffe wie beispielsweise „Vorsorgeplan oder Altersvorsorgekonto“, was aber das gleiche bedeutet bzw. meint.

Bedeutende Merkmale der Direktversicherung Aushängeschild der direkten Pensionszusage
Abschluss von Rentenversicherungsverträgen zu günstigen Konditionen, oft für die ganze Belegschaft Vorteil der Direktzusage bzw. der Pensionszusage: Zuführungen können nach eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten flexibel gestaltet werden.
Mindestverzinsung und Mindestrente (in den meisten Fällen) garantiert Das Unternehmen zahlt die Beiträge der Rentenversicherung für seine Angestellten komplett selbst.
Bespart wird aus dem Bruttogehalt Höhe des Beitrags muss sich mit einem feststehenden Zinssatz verzinsen lassen.
Zu zahlende Beiträge für den Monat: bis zu 266 Euro. Keine Sozialabgaben, keine Steuern (Stand 2019) Höhe des Beitrags muss sich mit einem feststehenden Zinssatz verzinsen lassen.
Kann vertraglich abgesichert werden Waisen- und Witwenrente: 60 Prozent der Pension
Monatliche Rente bis zum Ableben
Absicherung der Hinterbliebenen (Kinder oder Lebenspartner) kann erfolgen, wirkt sich jedoch negativ auf die spätere Rentenhöhe aus.

 

Bitte in diesem Zusammenhang unbedingt beachten: bei der Betriebsrente handelt es sich um ein längerfristiges Projekt. Wer im Vorfeld schon weiß, dass er seinen Arbeitsplatz öfter wechseln möchte, sollte eine flexiblere Vorsorge-Methode bevorzugen. Dies gilt gerade auch bei einem bestehenden Wunsch der Selbstständigkeit.

Vorab: egal für welches Betriebsrentenmodell man sich entscheidet, Fakt ist und bleibt, dass Betriebsrenten späterhin versteuert werden müssen. (Fotolizenz-Shutterstock: bbernard_)

Vorab: egal für welches Betriebsrentenmodell man sich entscheidet, Fakt ist und bleibt, dass Betriebsrenten späterhin versteuert werden müssen. (Fotolizenz-Shutterstock: bbernard_)

Betriebsrente: mit wie viel Rentengeld darf man rechnen?

Vorab: egal für welches Betriebsrentenmodell man sich entscheidet, Fakt ist und bleibt, dass Betriebsrenten späterhin versteuert werden müssen. Für gesetzlich versicherte Rentner kommt der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag noch hinzu. Dieser muss zusätzlich entrichtet werden.

Irgendwann im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses kommt die dringliche Frage auf: wie hoch fällt meine Betriebsrente bei Eintritt meines Rentenalters aus? Grundsätzlich hängt die Höhe der monatlichen Auszahlung von diversen Faktoren wie zum Beispiel der Laufzeit sowie der Höhe der eingezahlten Beiträge ab.

Hat man sich auf eine Direktversicherung geeignet, hängt der Rentenbetrag von den aufkommenden Rentenversicherungsvertrags-Kosten ab. Auch Steuern und Sozialabgaben spielen in die zu erwartende Rente kräftig mit rein. Zu beachten ist hierbei, dass Sozialabgaben sowie Steuern oft unterschiedlich ausfallen und einer besonderen Berechnung bedürfen.

Wie viel Rentengeld man am Ende seines Arbeitslebens nun wirklich erhält, hängt also von dem angeschlossenen Vertrag ab. Handelt es sich um die klassische bAV-Rentenversicherung, bekommt man einmal im Jahr eine Standmitteilung. In diesem Mitteilungsschreiben erfährt man die ungefähre Höhe der späteren Rente. Voraussetzung sind weitere Besparungen bis zum Renteneintritt. Nicht selten wird in diesem Schreiben eine garantierte Rentensumme, falls etwaige Überschüsse von Seiten der Versicherung generiert werden, aufgeführt.

Ein realistisches Beispiel: man zahlt mehr als 30 Jahre monatlich etwa 100 Euro in die baV-Lebens-Renten-Versicherung. Daraus folgt: bei Renteneintritt steht das Konto auf ungefähr 39.000 Euro. Eine solide Versicherung handelt nach dem aktuellen Zinsumfeld und zahlt eine garantierte Brutto-Rente von zirka 120 Euro monatlich aus.

Bei so genannten Fondgebundenen bAV-Rentenversicherungen gestaltet sich die Auszahlung etwas anders. Was sich nicht ändert ist die übliche Standmitteilung einmal im Jahr. Diese beinhaltet den derzeitigen Stand und das eventuelle Guthaben bei Renteneintritt.

Was nicht dediziert ausgewiesen werden muss, ist die Rentenhöhe. Häufig einigen sich Versicherer erst zu Rentenbeginn auf einen bestimmten Rentenfaktor. Dieser Faktor zeigt, auf wie viel ehrliche Monats-Rente pro Kapitalanlage von 10.000 Euro man sich schlussendlich freuen darf.

Aufgepasst: wenn man keine jährliche Standmeldung erhält, sollte man unverzüglich die Personalabteilung kontaktieren und sich nach seinen Rentenansprüchen erkundigen.

Direkte Pensionszusage

Fiel die Wahl auf eine direkte Pensionszusage, sollte man in der Personalabteilung nachhören, wo man den persönlichen Vorsorge-Stand abrufen kann. Meist findet man diese wichtigen Informationen im unternehmensinternen Intranet. Dort findet man die jährliche Abrechnung und ebenso den Stand des Vermögens.

Zudem ist es möglich, dass das Unternehmen in regelmäßigen Abständen eine Hochrechnung der späteren Rente rüberreicht. Bei etwaigen Unsicherheiten sollte man nachfragen, wie in etwa sich die zu erwartende Rente aus dem aktuellen Guthabensstand errechnen lässt.

Die Betriebsrentenregelung erhält immer mal wieder eine kleine oder mittlere Rundumerneuerung. So geschehen mit dem steuer- und sozialrechtlichen Reformpaket aus dem Jahre 2017. (Fotolizenz -Shutterstock: shurkin_son)

Die Betriebsrentenregelung erhält immer mal wieder eine kleine oder mittlere Rundumerneuerung. So geschehen mit dem steuer- und sozialrechtlichen Reformpaket aus dem Jahre 2017. (Fotolizenz -Shutterstock: shurkin_son)

Betriebsrentenstärkengesetz: News und Urteile zum Thema Betriebsrente

Die Betriebsrentenregelung erhält immer mal wieder eine kleine oder mittlere Rundumerneuerung. So geschehen mit dem steuer- und sozialrechtlichen Reformpaket aus dem Jahre 2017. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung sollte demnach eine starke Förderung erfahren. Die Umsetzung der neuen Vorgaben soll stückweise erfolgen und im Jahr 2022 vollzogen sein.

Ziel der Überarbeitung ist es, einer eventuellen Altersarmut vorzubeugen, ihr entgegenzuwirken, um sie wohlmöglich schon an ihrer Entstehung hindern zu können. Das Betriebsrentenstärkengesetz hatte bereits 2018 Gültigkeit, soll aber erst im Laufe dieses Jahres wirksam werden.

Der Gesetzgeber kam mit folgenden Änderungen zum Vorteil für Arbeitnehmer heraus:

  • Neben den gegebenen fünf Betriebskassen-Modellen darf ab 2018 ein so genanntes Sozialpartnermodell angestrebt werden.
  • Gesparte Abgabenteile zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber fortan zugeschossen.
  • Der Garant der festen Rentenleistungen fällt für Arbeitgeber weg.
  • Eine stattliche Förderung für Arbeitgeber erfolgt, wenn das Unternehmen Geringverdiener bezuschusst.

Mit Eintritt des neues Betriebsrentenstärkegesetzes heißt es für den Arbeitgeber: er wird verpflichtet einem Mitarbeiter, der eine Entgeltumwandlung in Anspruch nimmt und damit Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 Prozent des Umwandlungsbetrages an dessen Pensionskasse oder an die Direktversicherung zu entrichten.

Diese Verfügung richtet sich an jene Entgeltumwandlungsvereinbarungen, welche ab diesem Jahr, also ab 2019 schriftlich festgehalten werden. Bestehen noch Altverträge, kommt eine dreijährige Übergangsfrist zum Tragen. Ab 2022 werden auch diese mit dem Arbeitgeberzuschuss von 15 % belegt.

Info: Fragt man sich, was es genau mit den 15 Prozent auf sich hat, kommt hier die Antwort: unter den 15% versteht man nämlich eine Pauschale für die Ersparnis (auf die Sozialversicherungsbeiträge bezogen).Fällt ein solcher Beitrag niedrig aus, könnte es eventuell daran liegen, dass ein Mitarbeiter über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient. Dies mag nicht unbedingt leicht abzurechnen sein, ist aber kostenarm für Arbeitgeber.

Thema Betriebsrente: Tipps zur richtigen Vorgehensweise

Es ist immer besser aufgeklärt in ein Gespräch mit dem Chef zu starten. Gerade bei dem Thema „Betriebsrente“ sollte man sich bereits im Vorfeld genau informieren, damit man später gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine möglichst maßgeschneiderte Entscheidung trifft.

Diese Tipps helfen uns schützen vor übereilten (Fehl-)Entscheidungen:

  • Information ist alles: am besten man spricht mit der Personalabteilung über die vorhandenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in dem Unternehmen selbst.
  • Bietet der Arbeitgeber direkt eine komplette Finanzierung der Altersversorgung an, sollte man sofort zugreifen.
  • Macht der Arbeitgeber kein ansprechendes Angebot, sollte man ihn auf das Recht zur Entgeltumwandlung hin. Das Gesetz besagt, dass von der Arbeitgeberseite her ab 2019 15 Prozent Zuschuss fällig ist. Es empfiehlt sich sogar nachzuhaken, ob nicht eventuell sogar mehr drin ist.
  • Steht bereits fest, dass der aktuelle Arbeitsplatz nur von kurzer Dauer ist, ist also ein Wechsel bereits anvisiert, wäre es vielleicht klug, keine vertraglich festgelegte Altersvorsorge über das Unternehmen in Angriff zu nehmen, denn nicht immer ist es möglich, diesen Vertrag mit zum nächsten Arbeitgeber zu nehmen.
  • Und zu guter Letzt: es existieren noch weitere, vielleicht sogar gewinnbringendere Alternativen zur Betriebsrente (bAV) wie beispielsweise flexible Geldanlagen oder die Riesterrente. Man sollte sich tatsächlich die einzelnen Vorsorge-Pakete einzeln und detailliert zu Gemüte ziehen, bevor man sich auf ein Modell festlegt.
Es ist immer besser aufgeklärt in ein Gespräch mit dem Chef zu starten. (Fotolizenz-shutterstock: fizkes _)

Es ist immer besser aufgeklärt in ein Gespräch mit dem Chef zu starten. (Fotolizenz-shutterstock: fizkes _)

Eine neue Option: Beitragszusage mit Zielrente?

Wenn man das Sozialpartnermodell richtig deutet, dann bietet die Neuauflage der Zielrente dem Arbeitnehmer die Chance auf eine höhere Rente. In diesem speziellen Modell geht es hauptsächlich um den Wegfall von Garantien. Dieser dürfte die Rendite des abgeschlossenen Vertrags etwas anheben. Dies wäre in vielen Fällen denkbar. Dennoch bleibt ein gewisses Risiko bestehen. Die zu erwartende höhere Zielrente könnte am Schluss zum Beispiel dennoch enttäuschend niedriger ausfallen als die Rente bAV-Vetrags inklusive Garantien.

Fazit:

Förderung der Altersvorsorge durch den Arbeitgeber, Altersversorgung mit Zuschüssen, Entgeltumwandlung und die Wahl einer Direktversicherung wollen von vorneherein gut durchdacht sein und zudem, wenn irgendwie möglich, mit dem Arbeitgeber und der zuständigen Personalabteilung abgesprochen bzw. abgeglichen werden. Nicht immer ist es einfach, den richten Rentenversicherungsweg zu finden.

Grübelt man schon Wochen zu vor über eine etwaige Selbstständigkeit nach, oder möchte man nachhaltig in verschiedene Berufszweige reinschnuppern, ist es sinnvoll sich nach flexiblen Rentenversicherungs-Modellen zu strecken. Für alle, die ihrem Unternehmen bis zur Rente die Treue halten möchten, bringt die Neuregelung der Betriebsrente wahrhaftig anzustrebende Vorteile mit.

Fällt die Entscheidung schwer, darf man gerne einen Rentenversicherungsexperten zu Rate ziehen. Schließlich ist es wichtig zu wissen, was einem in ferner Zukunft finanziell erwartet. Denn hat man erst einmal das sichere Rentenalter erreicht, möchte man gerne seine Renten-Ansprüche geltend machen- mit dem sicheren Gefühl, von der monatlichen Auszahlung bis ans Lebensende gut leben zu können!

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