Arbeitsplatzausstattung: Gesundheit und Arbeitsplatzsicherheit am Arbeitsplatz

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Viele Arbeitnehmer verbringen den ganzen Tag im Büro und sitzen hier am Schreibtisch. Dass der Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten eingerichtet sein muss, versteht sich daher von selbst. Allerdings lässt die Büroausstattung schon aus dem Grund häufig zu wünschen übrig, weil viele Arbeitgeber gar nicht wissen, worauf sie beim Kauf achten müssen. Finden Sie daher im folgenden Ratgeber entsprechende Hinweise und Tipps.

Die Gesundheit durch moderne Büroausstattung schützen

Im Business kommt es auf Effizienz an – eine solche kann aber nur gewährleistet werden, wenn Tische und Stühle im Büro derart auf den Arbeitenden angepasst sind, dass dieser auch wirklich die Chance hat, gut und richtig zu sitzen. Ist das nicht der Fall, lässt die Effizienz rasch nach, weil sich Rückenschmerzen und Verspannungen einstellen. Aus Sicht des Unternehmens gilt es, die Gesundheit der Angestellten zu schützen, weil diese durch Krankheiten und Ausfallzeiten teils hohe Kosten verursachen können. Vor allem Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparates bringen Ausfallzeiten der Angestellten mit sich – viele dieser Zeiten ließen sich aber vermeiden, wenn die Arbeitsplatzausstattung angemessen wäre. Dabei kommt es im Unternehmen aber nicht nur darauf an die Arbeitsplätze ergonomisch zu planen, sondern sie müssen auch den Bestimmungen an die Arbeitsplatzsicherheit entsprechen.

Eine moderne Ausstattung der Arbeitsplätze soll es ermöglichen, dynamisch zu sitzen und durch höhenverstellbare Tische und Stühle eine optimale Haltung am Schreibtisch einzunehmen. Gleichzeitig soll es dem Arbeitenden ermöglicht werden, sich zu bewegen, denn durch Bewegung werden Dynamik und Kreativität angeregt. Übrigens zählt auch die Beleuchtung in den Bereich der Arbeitsplatzausstattung. Sie wird aber leider immer noch allzu oft vergessen bzw. wird ihr nicht die entsprechende Bedeutung eingeräumt.

Der Arbeitsplatz soll derart ausgestattet sein, dass er

  • unterstützt, aber nicht hindert
  • eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² erlaubt
  • Freiheit für die Beine gewährleistet.

An all diese Bedingungen werden rechtliche Vorgaben geknüpft, die unter anderem in verschiedenen DIN-Normen und Gesetzen nachgelesen werden können. Zu nennen sind hier unter anderem die DIN EN ISO 9241 (für Bildschirmarbeitsplätze) und die DIN EN ISO 10075 (Ergonomie und Arbeitsbelastung). Auch das Arbeitsschutzgesetz bietet in den Paragrafen drei, fünf und sechs entsprechende Passagen. Dazu kommen die Arbeitsstättenverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung, die beide rechtliche Regelungen zum Thema Arbeitsplatz und Arbeitsplatzsicherheit geben.

Die Firma Kaiser + Kraft bietet auf ihren Seiten nicht nur die Beratung, Hinweise und Informationen zur richtigen Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes, sondern es können auch diverse Ausstattungsgegenstände direkt im Shop erworben werden.

Zwangshaltungen vermeiden

Der Arbeitsplatz bietet oft nicht gerade viel Abwechslung und verlangt, dass in einer Art Zwangshaltung teilweise bis zu acht Stunden pro Tag gearbeitet werden muss. Gerade bei der Bedienung von Maschinen oder der ausschließlichen Bildschirmarbeit sind andere Haltungen kaum möglich. Die Folge ist, dass die Mitarbeiter sich kaum bewegen können, es entstehen Verspannungen oder Schäden an Muskulatur und Skelett. Dies ist aber sehr hinderlich, denn wenn ein Mitarbeiter effizient und rentabel sein soll, muss im Sinne seiner Gesundheit gehandelt werden. Viele Unternehmen legen hierauf immer noch keinen ausreichenden Wert und behandeln die gesamte Arbeitsplatzausstattung eher stiefmütterlich. Trotzdem: Eine ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze ist Plicht!
Folgende Vorgaben sollten eingehalten werden:

Bürostuhl

Der Stuhl soll eine stützende Wirkung auf die Wirbelsäule haben und vor allem den Lendenwirbelbereich abstützen. Außerdem muss es möglich sein, wechselnde Arbeitshaltungen einzunehmen, obwohl der Mitarbeiter am Arbeitsplatz verbleibt. Die Sitzhöhe sollte ungefähr der Kniekehle entsprechen, die Füße stehen auf dem Boden. Die Oberschenkel dürfen leicht nach vorn abfallen.

Tisch

Der Tisch sollte in seiner Höhe zu verstellen sein, wobei die Tischplatte idealweise auf Höhe der Ellbogen ist. Von den Oberschenkeln aus sollte ungefähr eine Handbreit Platz bis zur Tischplatte sein. Spezielle Passstücke für die Tischbeine sind im Handel erhältlich und lassen die Anpassung der Arbeitstische zu, die nicht von Hause aus in der Höhe variiert werden können.

Video „Richtiges Sitzen“

Zur Beratung: Eine kleine Schiebedarstellung zum richtigen Sitzen, zu Sitzpositionen und zum verstellbaren Schreibtisch bietet dieses Video auf YouTube.

Bewegung

Bewegung im Alltag ist das A und O – diese sollte aber auch während des Bürotags möglich sein. Der Arbeitsplatz muss daher so ausgestattet sein, dass der Arbeitende mit dem Stuhl nach vorn und nach hinten rutschen kann. Die Beine müssen unter dem Tisch auszustrecken sein – Kabel, Rollcontainer mit Schubladen oder ähnliche Hindernisse dürfen hier nicht herumliegen. Regale und Schubladen müssen nicht direkt in erreichbarer Nähe sein, hier engen Sie den Bewegungsfreiraum meist unnötig ein. Für Regale gilt, dass diese sich am besten hinter dem Schreibtisch befinden, sodass der Angestellte dazu gezwungen wird, aufzustehen und sich damit ein bisschen zu bewegen.

Klima

Das angenehme Arbeitsklima wird nicht nur von den Kollegen bestimmt, sondern auch von dem Zubehör, welches sich am Arbeitsplatz befindet. Pflanzen oder Luftbefeuchter sorgen dafür, dass die Luftfeuchtigkeit nicht unter 40 Prozent absinkt, maximal sollte sie 60 Prozent betragen.

Bildschirm

Modernes Arbeiten im Großraumbüro: Schallschutz für mehrere Mitarbeiter durch kleine Trennwände, damit verbunden ein gewisses Maß an Privatsphäre (#1)

Modernes Arbeiten im Großraumbüro: Schallschutz für mehrere Mitarbeiter durch kleine Trennwände, damit verbunden ein gewisses Maß an Privatsphäre (#1)

Zwischen Monitor und Auge sollten rund 60 cm Platz sein, wenn dem Thema Arbeitsplatzsicherheit Genüge getan werden soll und wenn es sich um einen Bildschirm von 17 Zoll handelt.

Schallschutz

Lärm am Arbeitsplatz verursacht nicht nur Störungen des gesundheitlichen Wohlbefindens, sondern wirkt sich auch auf die Produktivität aus. Daher gilt, dass die direkte Übertragung des Schalls am besten zu unterbrechen ist. Dafür werden Stellwände aufgestellt, die den Schall unterbrechen. Durch Stellwände und Zwischendecken lässt sich der Schall zudem noch deutlich reduzieren.

Arbeitsplatzausstattung: Arbeiten am Bildschirm unter guten Bedingungen

Vervollständigen wir diesen Ratgeber mit der Betrachtung der Bildschirmarbeitsplätze. Das moderne Business besteht in vielen Unternehmen aus der Arbeit am Computer, daher muss diesem Bereich ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Arbeitsplatztyp muss zudem nach der Art der Tätigkeit ausgewählt werden. Geht es um die reine Bildschirmarbeit, so sollte ein sogenannter Einflächenarbeitsplatz zur Verfügung stehen. Diese Art oder Mehrflächenarbeitsplätze sind für Mischarbeiten sinnvoller.

Die ideale Einstellung der Bildschirmposition mit angegebenen Winkeln (#2)

Die ideale Einstellung der Bildschirmposition mit angegebenen Winkeln (#2)

Eine andere Art der Unterteilung besteht nach system- oder belegorientierten Tätigkeiten. Bei der systemorientierten Tätigkeit sollte der Platz für das Arbeiten an der Maschine bzw. am Rechner gegenüber der manuellen Arbeitsfläche ein wenig abgesenkt sein. Empfohlen wird dabei ein Winkel von 90° oder 45 °. Geht es um die belegorientierte Tätigkeit, sind 30 ° oder 60 ° sinnvoll, besser sind 45 °. Hier befinden sich aber beide Arbeitsflächen in gleicher Höhe.

Die erste Zeile, die auf dem Bildschirm zu sehen ist, sollte sich ungefähr in Augenhöhe befinden. Blendungen sind gänzlich zu vermeiden, egal, ob es um direkte oder reflektorische Blendungen geht. Wichtig ist daher, dass sich hinter dem Bildschirm kein Fenster befindet, auch eine helle oder leuchtende Fläche sollte dort nicht vorhanden sein. Der Benutzer des Rechners sollte immer parallel zur Fensterfront sitzen, das gewährleistet eine ausreichende Helligkeit bei gleichzeitig kaum vorhandener Blendwirkung. Außerdem ist eine verstellbare Lichtschutzanlage als Zubehör sogar gesetzlich vorgeschrieben, damit lassen sich Umgebungshelligkeiten variieren und anpassen.


Bildnachweis: © Fotolia – Titelbild + #1 nastazia, #2 eveleen007

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