WhatsApp: Weitergabe von Daten ist illegal, Abmahnwelle nach Urteil des AG Bad Hersfeld?

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Wer Whatsapp nutzt, bewegt sich auf dünnem Eis, was Datenschutz und das Recht auf Weitergabe von Daten angeht. Nun droht durch das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld eine Abmahnwelle sondergleichen.

Whatsapp: Weitergabe von Daten illegal

Viele Menschen nutzen Whatsapp und sind sich nicht darüber im Klaren, was das für die Weitergabe von Daten bedeutet. Diese geschieht nämlich automatisch und gilt für alle Telefonnummern, die in der Kontaktliste gespeichert sind. Eigentlich müssten die Besitzer dieser Telefonnummern aber einer Weitergabe zustimmen. Das Problem landete kürzlich vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld und dieses entschied, dass eine Mutter eine Einwilligung eines jeden Kontakts im Smartphone ihres Sohnes vorzulegen habe.

Whatsapp-Nutzer kennen das: Die App gleicht ständig die Kontakte ab, die im Smartphone eingespeichert sind. So wird überprüft, wer gerade erreichbar ist und wer nicht. Das gilt aber auch für die Telefonnummern, deren Besitzer den Whatsapp-Messenger gar nicht benutzen. Zudem lässt sich die App in den Nutzungsbedingungen zusichern, dass jeder Nutzer die Erlaubnis zur Weitergabe von Daten hat. Natürlich fragt niemand alle seine Kontakte ab, ob sie denn einverstanden wären, wenn ihre Telefonnummer weitergegeben werden würde. Jeder Nutzer muss dieser Klausel zustimmen, ansonsten bleibt der Zugang zu Whatsapp verwehrt.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat nun aber entschieden, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um einen rechtlichen Verstoß handele – daher auch oben genanntes Urteil. Das bedeutet jedoch für alle anderen Nutzer, dass sie wissentlich einen Rechtsverstoß vergehen, wenn sie den Whatsapp-Dienst nutzen – auch wenn sie als Nutzer keine andere Wahl haben. Allerdings drohen ihnen damit hohe Abmahnkosten.

Wer Whatsapp nutzt, bewegt sich auf dünnem Eis, was Datenschutz und das Recht auf Weitergabe von Daten angeht. Nun droht durch das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld eine Abmahnwelle sondergleichen. (#01)

Wer Whatsapp nutzt, bewegt sich auf dünnem Eis, was Datenschutz und das Recht auf Weitergabe von Daten angeht. Nun droht durch das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld eine Abmahnwelle sondergleichen. (#01)

Weitergabe von Daten über Whatsapp: Abmahnung droht – aber warum?

Theoretisch könnte nun jeder Whatsapp-Nutzer abgemahnt werden, was wiederum hohe Kosten für jeden Einzelnen bedeuten würde. Das Recht sieht hier sogar die Möglichkeit des Schadensersatzes vor, allerdings müsste dafür überhaupt erst einmal ein Schaden vorliegen bzw. nachweisbar sein.

Der Abmahnende könnte sich auf sein Recht zur „informationellen Selbstbestimmung“ berufen, welches wiederum als Teil des Persönlichkeitsrechts gesehen wird. Außerdem gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes – entsprechend dieser beiden Gesetze hat das Gericht entschieden und festgestellt, dass die Einwilligung zur Weitergabe von Daten vorliegen muss. Dass durch die Weitergabe allerdings ein Schaden entsteht, müsste erst bewiesen werden, was sicherlich schwer sein dürfte.

Schwer ist es auch für die Nutzer, die den Messengerdienst auf dem beruflich genutzten Smartphone installiert haben. Denn hier werden die Daten natürlich ebenso weitergegeben und somit sind die dem Kundenstamm oder den Klienten zugeordneten Telefonnummern nicht mehr geschützt. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, den Whatsapp-Messenger nur auf dem privaten Handy zu installieren.

Whatsapp und die Weitergabe von Daten: Kommt nun die Abmahnwelle?

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld stellen sich viele Nutzer des Dienstes nun die Frage, ob eine Abmahnwelle zu befürchten ist. Dazu ist zu sagen, dass diese Gefahr sicherlich besteht, allerdings nicht erst seit Bekanntwerden des Urteils. Denn der Rechtsverstoß lag schon vorher vor, wurde nur weniger beachtet. Außerdem handelte es sich bei dem vorliegenden Fall um eine Familienstreitigkeit, die nur vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Damit sind andere Gerichte nicht an das Urteil gebunden und können im Einzelfall ganz anders entscheiden.

Das Urteil besitzt aber eine gewisse Signalwirkung, denn es wird in den Medien verbreitet und erreicht daher eine breite Masse von Menschen, die vorher nichts davon wussten, dass die Weitergabe von Daten ganz automatisch und ohne ihr Wissen geschieht. Private Abmahnungen sind aber eher selten zu befürchten, denn die wenigsten Nutzer werden ihre Freunde, Verwandten und Bekannten abmahnen wollen. Außerdem läuft natürlich jeder Nutzer auch selbst Gefahr, abgemahnt zu werden. Die Abmahnung würde nicht einmal etwas bringen und müsste zudem gegen jede Person gehen, an die die eigene Telefonnummer übermittelt wurde – ganz ohne zu wissen, ob diese Person Whatsapp-Nutzer ist oder nicht. Lediglich diejenigen, die beruflich bedingt viele private Telefonnummern gespeichert haben, sollten den Dienst nicht auf dem Berufshandy installieren.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich von jedem Kontakt in seinem Adressbuch die schriftliche Einverständniserklärung zur Weitergabe der Telefonnummer. Das dürfte allerdings viel Aufwand bedeuten und praktisch kaum umsetzbar sein. (#02)

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich von jedem Kontakt in seinem Adressbuch die schriftliche Einverständniserklärung zur Weitergabe der Telefonnummer. Das dürfte allerdings viel Aufwand bedeuten und praktisch kaum umsetzbar sein. (#02)

Weitergabe von Daten dank Whatsapp: Vermeidung einer Abmahnung

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich von jedem Kontakt in seinem Adressbuch die schriftliche Einverständniserklärung zur Weitergabe der Telefonnummer. Das dürfte allerdings viel Aufwand bedeuten und praktisch kaum umsetzbar sein.

Vielleicht kommt auch die Nutzung eines anderen Messengers infrage – Threema und Hoccer sind ebenfalls verbreitet und nicht mit rechtswidrigen Datenübertragungen verbunden. Vorher muss allerdings der Account beim Whatsapp-Messenger gelöscht werden – nur die App zu entfernen, reicht nicht aus.
Wer unbedingt bei Whatsapp bleiben möchte, kann auch die Nutzer aus der Telefonliste löschen, die mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden sind. Das bedingt natürlich ebenfalls ein „Herumfragen“, wer denn einverstanden ist und wer nicht. Jede Variante ist daher mit einem gewissen Aufwand verbunden.

Illegale Weitergabe von Daten: Gehen Verbraucherschützer gegen Whatsapp vor?

Derzeit ist es wahrscheinlich, dass sich Verbraucherschutzorganisationen einschalten und gegen Whatsapp vorgehen werden. Dies wird seitens der Juristen als durchaus sinnvoll betrachtet, denn hiermit lässt sich mehr erreichen als über das Klagen und Abmahnen einzelner Nutzer.

Ende Januar hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage gegen die Weitergabe von Daten eingereicht, wobei es hierbei um die Übermittlung der Daten des Messenger-Dienstes an Facebook ging. Schon vor zwei Monaten entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass diese Weitergabe von Daten rechtlich nicht zulässig sei. Nun geht es bei der Klage noch darum, dass die Daten, die widerrechtlich weitergeleitet und gespeichert wurden, gelöscht werden.

Einen ähnlichen Fall gab es bereits im Jahr 2010, als Facebook Daten aus der Freundesliste der Nutzer erhielt – auch diese hatten der Übertragung zuvor nicht zugestimmt. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und sah darin außerdem eine nicht zulässige Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinne.

Das Urteil kann durchaus als Warnung an den Messenger-Dienst Whatsapp verstanden werden sowie als Empfehlung, den Umgang mit den Daten noch einmal zu überarbeiten. (#03)

Das Urteil kann durchaus als Warnung an den Messenger-Dienst Whatsapp verstanden werden sowie als Empfehlung, den Umgang mit den Daten noch einmal zu überarbeiten. (#03)

Whatsapp: Weitergabe von Daten geht weiter – oder auch nicht?

Das Urteil kann durchaus als Warnung an den Messenger-Dienst Whatsapp verstanden werden sowie als Empfehlung, den Umgang mit den Daten noch einmal zu überarbeiten. Zumal es vor Kurzem die Schlappe wegen der Datenübertragung an Facebook einstecken musste! Hier könnte sich Whatsapp an anderen Diensten orientieren, die ohne eine Weitergabe von Daten auskommen. Eine Möglichkeit wäre das Vorbild Threema, bei dem einzelne Nutzer zugefügt werden können und nicht ständig ein Abgleich mit dem Adressbuch durchgeführt wird.

Juristen sehen derzeit rechtlich kaum eine andere Möglichkeit, auch wenn diese Vorgehensweise durchaus als unbequem und zeitaufwendig bezeichnet werden kann. Umgekehrt könnte eine solche Taktik dazu führen, dass die als dunkle Wolke über allen Whatsapp-Nutzern schwebende Gefahr einer Abmahnwelle verebben könnte, ohne allzu großen Schaden zu hinterlassen. Sofern die Verbraucherschützer tatsächlich klagen, wird das das Aus für Whatsapp in der derzeit nutzbaren Art und Weise bedeuten.

Whatsapp und Kinder: Eltern müssen der Weitergabe von Daten einen Riegel vorschieben

Rechtlich gesehen sind auch die Eltern in der Pflicht, die ihre Kinder bei der medialen Nutzung beaufsichtigen müssen. Im oben genannten Gerichtsfall wurde der Mutter aufgetragen, einen Mediennutzungsvertrag zu schließen, der die rechtlich sichere Verwendung des Smartphones ihres Sohnes sicherstellen soll. Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, bei denen die Eltern noch einmal überdeutlich auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen wurden. In einem derartigen Fall ging es um den Musiktausch eines Kindes über das Internet – Eltern müssten laut Gericht ihre Kinder über die Nutzung des Internets aufklären und hier auch auf die Gefahren hinweisen.

Dafür gibt es den Nutzungsvertrag, den Eltern und Kinder schließen können und durch den die Belehrung nachweisbar ist. Sie sind dann aus der Pflicht genommen, die Internettätigkeit ihrer Kinder Minute für Minute zu überwachen, indem sie die ganze Zeit danebensitzen. In dem Vertrag – der rein rechtlich gesehen kein solcher ist – sind die Verbote für die Kinder geregelt. Außerdem haben Kinderpsychologen herausgefunden, dass die Kleinen derart festgeschriebene Verbote deutlich ernster nehmen und sich besser an die Regelungen halten, die zwischen ihnen und ihren Eltern vereinbart wurden. Eltern müssen demzufolge erst einmal selbst wissen, wann die Internetnutzung illegal sein kann und sind erst danach in der Lage, der Weitergabe der Daten rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben.


BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Denys Prykhodov  -#01: Chonlachai  -#02: Inferiorz Presents -#03: Nito

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