Onlineshops: Vorlage und Muster-Widerrufsformulare zum kostenlosen Download

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Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig stellt auf seinen Internetseiten verschiedene kostenlose Musterformulare bereit. Darunter sind auch die Widerrufsformulare zu finden (Muster Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular für den Verbraucher), die sich an Betreiber von Onlineshops richten. Betreiber sind dazu verpflichtet, solche Formulare dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssen die Muster nicht so übernommen werden, wie sie dargestellt sind. Bei Bedarf können diese Musterformulare angepasst und erweitert werden, sodass sie individuell auf die gebotenen Leistungen passen.

Rechte bei der Verwendung

Die Musterformulare für den Widerruf stehen zur freien Verwendung bereit. Sie dürfen allerdings nicht anderweitig verwertet oder lizenziert werden. Zu beachten ist, dass sich die Rechtsprechung immer wieder ändert und auch im Bereich der Abmahnpraxis stetige Änderungen zu verzeichnen sind. Wer professionell einen Onlineshop betreibt, sollte daher nicht nur auf die Formulare bauen, sondern sich bei einem spezialisierten Fachanwalt beraten lassen.

Die hier dargestellten Musterformulare dienen als Basis und können zwar ohne Änderungen übernommen werden, sollten jedoch an die eigenen Internetseiten angepasst und ggf. erweitert werden. Änderungen sind in den folgenden Fällen stets nötig:

  • Der Widerruf ist für Dienstleistungen und Downloads oder für die Bestellung mehrerer Waren gedacht, sofern sie einheitlich bestellt, aber getrennt geliefert werden. Auch Teilsendungen können bestellt und widerrufen werden.
  • Es geht um regelmäßige Lieferungen.
  • Der Widerruf soll auch auf der Internetseite direkt möglich sein.
  • Die Ware soll selbst abgeholt werden können.
  • Die Kosten für die Rücksendung sollen durch den Verkäufer getragen werden.
  • Die Ware kann nicht mit der Deutschen Post zurückgesandt werden.

Rechtliche Pflichten im Verkauf

Wer seine Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, muss verschiedene rechtliche Pflichten berücksichtigen. So müssen dem Verbraucher alle relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die er für den Abschluss der Bestellung benötigt. Auch die Auskünfte zum Vertragsschluss oder zu möglichen Korrekturen der Bestellung müssen ersichtlich sein. Jeder Verbraucher hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, über dieses muss auf der Internetseite informiert werden.

Das Muster für den Widerruf

Weisen Sie bei dem Widerrufsformular unbedingt darauf hin, dass der Verbraucher dieses Formular im Falle des Widerrufs ausfüllen und an Sie zurücksenden soll. Im Formular selbst werden Namen und Adresse vom Verbraucher ebenso genannt wie vom Verkäufer. Danach wird erklärt, dass der Vertrag über Waren oder Dienstleistungen – die hier explizit genannt werden müssen – widerrufen wird. Waren und Dienstleistungen werden in Art, Menge und mit dem Bestelldatum sowie gegebenenfalls mit einer Bestellnummer versehen aufgeführt. Datum und Unterschrift des Verbrauchers (sofern das Formular in Papierform verschickt wird) vervollständigen das Widerrufsformular.

Die ausführlichen Erläuterungen des Verkäufers, etwa zum Widerrufsformular, gliedern sich in mehrere Bestandteile. Viele Punkte sind verpflichtend, viele sollten an den Shop individuell angepasst werden. So beginnt ein Dokument in der Regel mit den allgemeinen Bestimmungen. Diese beinhalten die Währung, in der die Preise angegeben sind, sowie Hinweise zur Umsatzsteuer. Auch ein Hinweis auf Versandkosten wird gegeben.

Des Weiteren geht es um die Lieferung (Zielländer). Darauf folgt der Absatz zu den Zahlungsbedingungen. In diesem Paragrafen sollte auf die Zahlungsmöglichkeiten hingewiesen werden, außerdem müssen eventuelle Mahnkosten aufgeführt sein. Hierbei geht es weniger um die tatsächliche Höhe der Mahnkosten als vielmehr darum, unter welchen Bedingungen sie überhaupt anfallen.

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt, sowie zum Eigentumsrecht an den verkauften Waren werden weiterhin ausgeführt.
Die Widerrufsbelehrung nimmt einen großen und entscheidenden Anteil in den Belehrungspflichten ein. Teilweise können Informationspflichten über Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt werden. In der Regel beträgt die Widerrufsfrist mind. vierzehn Tage, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem wird aufgeführt, unter welchen Bedingungen der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten kann („binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen“) und was er angeben muss, damit der Widerruf rechtlich gültig ist.

Die Folgen des Widerrufs dürfen nicht vergessen werden. Meist wird vereinbart, dass bereits gewährte Leistungen zurückzugeben sind. Zahlungen werden an den Kunden erstattet, wenn die Ware eingegangen und geprüft wurde. Werden dabei Mängel festgestellt, gehen diese zulasten des Verbrauchers. Das heißt, wenn ein Kleidungsstück bereits offensichtlich getragen und nicht nur anprobiert wurde, muss der gewonnene Nutzen in geldwerter Form an den Verkäufer zurückgegeben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen können sich des Weiteren mit Ansprüchen befassen, die ein Besteller bei Feststellen eines Mangels der Ware hat. Üblich ist, dass die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen greifen, es kann aber sein, dass individuell andere Garantieleistungen erbracht werden. Insbesondere die Dauer der Garantie kann frei vereinbart werden, darf aber zwei Jahre nicht unterschreiten.

Die Haftung durch den Lieferanten wird ebenfalls üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Ausgeschlossen kann diese nicht werden, wenn:

  • Leben, Gesundheit und Körper durch einen Schaden betroffen sind
  • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann
  • sogenannte wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden
  • bestimmte Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, die zugesichert worden waren, nicht vorhanden sind
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen
  • sonstige Pflichtverletzungen vorliegen.

In diesen Fällen muss der Lieferant zwingend haften.
Erfüllungsort und Gerichtsstand werden oft zuletzt aufgeführt und runden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Einsatz von Musterformularen

Musterformulare sind allgemein so gehalten, dass sie für jede Art von Onlineshop passend sind. Je nachdem was angeboten wird (z.B. Dienstleistungen), sollte dieses Formular jedoch unbedingt an seine Zwecke angepasst werden. Das bedeutet, dass ausführliche Erläuterungen aufgenommen werden müssen, oder dass die Beschreibung der Bestellung umfassender gestaltet wird. Gerade in Onlineshops mit regem Kundenverkehr empfiehlt es sich, das Widerrufsformular so eindeutig zu gestalten, dass keinerlei Fragen offenbleiben. Das Aufführen der Bestellnummer ist daher empfehlenswert. Eine bloße Nennung des Namens und der Adresse des Bestellers sowie der bestellten Ware kann zu Irrtümern führen oder zumindest zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.

Wer sich nicht sicher ist, ob das Widerrufsformular so eingesetzt werden kann, wie es als Vorlage im Internet zu finden ist oder ob die eigenen Änderungen rechtlich sicher sind, sollte sich an einen Anwalt wenden. Dieser berät hinsichtlich der genannten Punkte und weist auf Anpassungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Denn auch diese sollten nicht unbearbeitet einfach übernommen werden, sondern werden im Idealfall auf den Onlineshop und seine Leistung angepasst. Außerdem ist es wichtig, die Formulare auf ihre Aktualität hin zu prüfen. Wenn es neue Gerichtsurteile gibt bzw. sich die Rechtsprechung ändert, kann es notwendig werden, dass die Formulare angepasst werden. Notwendige Änderungen nimmt der Rechtsanwalt vor und kann bezüglich offener Verfahren und der eventuellen Anpassung der AGB beraten.


Bildnachweis: © morguefile.com – nicwoods

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