Manteltarifvertrag noch zeitgemäß?

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Tarifverträge kommen in vielen verschiedenen Formen vor, so auch als Manteltarifverträge. Sie enthalten langfristige Regelungen für Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, zur Lohnfortzahlung oder zur Zahlung von Zuschlägen. Dabei richtet sich der Manteltarifvertrag an einen großen Personenkreis und ist nicht nur für ein bestimmtes Unternehmen gültig. Allerdings stellen sich viele Unternehmer angesichts der stetig geforderten Flexibilität die Frage, ob ein solcher Manteltarifvertrag in der modernen Zeit überhaupt noch Bestand haben kann.

Ein Blick über den Tellerrand

Man nehme als Beispiel einmal das viel zitierte Beispiel USA: Dort gibt es auch Gewerkschaften, diese sind aber mit den hiesigen Gewerkschaften gar nicht vergleichbar. Eine Tarifautonomie gibt es dort nicht, auch das Tarifrecht ist von unserem völlig verschieden. Mindestlöhne sind keine Neuerung der jetzigen Zeit dar, sondern sind schon immer bekannt. Dennoch wird immer wieder versucht, den Bürgern in den USA das europäische Tarifsystem schmackhaft zu machen – es wäre doch um so vieles besser. Doch das ist nicht der Fall! Flexibilität wird dort großgeschrieben – hierzulande aber leider immer noch nicht.

Modernität infrage gestellt

Die Arbeitszeiten werden im Manteltarifvertrag geregelt – sind in Zeiten der Nutzung von Smartphone und Tablet aber nicht mehr zeitgemäß. Viele Mitarbeiter würden gern früher anfangen zu arbeiten, damit sie am Nachmittag eher aufhören können. Betriebsvereinbarungen sind hier Grenzen gesetzt, denn immer noch muss der jeweils gültige Manteltarifvertrag eingehalten werden. Dabei muss die internationale Ausrichtung der Unternehmen Berücksichtigung finden: Wenn ein Mitarbeiter weiß, dass er einen Geschäftspartner im Ausland (in einer anderen Zeitzone) nur zu einer bestimmten Zeit erreicht, muss es ihm doch möglich sein, völlig rechtens und anrechenbar zu dieser Zeit zu arbeiten.

Infografik: Manteltarifvertrag

Infografik: Manteltarifvertrag

Viele Menschen würden vielleicht auch gern ihre Familie in den Vordergrund stellen, und wenn zum Beispiel die Kinder im Bett sind, noch ein wenig arbeiten. Laut Manteltarifvertrag werden dafür aber Nachtzuschläge oder Zuschläge für die Sonn- und Feiertagsarbeit nötig. Diese wiederum wollen die meisten Unternehmen nicht zahlen und erlauben ihren Mitarbeitern die flexiblen Arbeitszeiten nicht. Der Manteltarifvertrag mag daher einiges regeln, wirkt sich im Alltag jedoch eher als zwanghaftes Korsett aus.

Auslagerung von Dienstverträgen als Folge

Viele Dienstleistungen werden ausgelagert und von externen Unternehmen erbracht, weil sie einfach im eigenen Unternehmen nicht flexibel genug hergestellt werden können. Wer zum Beispiel durch den Manteltarifvertrag an strikte Arbeitszeiten gebunden ist, ohne dass es hier Ausweichmöglichkeiten und Sonderregelungen gibt, bei denen keine Zusatzzahlungen nötig werden, muss Leistungen ausgliedern. Die gesamte Produktion wird ansonsten zu teuer und rechnet sich für das Unternehmen nicht mehr. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Löhne und Gehälter in vielen Branchen in den letzten Jahren ohnehin schon gestiegen sind. Die Arbeit im eigenen Tarif ist für einige Unternehmen nicht bezahlbar. Die Folge: Dienstleistungen werden ausgelagert und extern vergeben.

Daraus folgt eine Diskussion, ob Werkverträge gut oder schlecht sind, ob sie eventuell verboten werden können und ob sie überhaupt gut sind für den Arbeitsmarkt. Doch die Praxis hat bisher gezeigt, dass Werkverträge ein gutes Instrument zur Teilung der Arbeit sind, ohne sie würde es viele Arbeitsplätze gar nicht geben. Sie sind daher noch zeitgemäßer als der Manteltarifvertrag, der sich stetig einschränkender auf den wirtschaftlichen Fortschritt auswirkt.

Auch die Zeitarbeit kommt hier ins Spiel. Sie ist oftmals in der Kritik, weil die Mitarbeiter nur begrenzt im Unternehmen eingesetzt werden und weil sie von jetzt auf gleich wieder verschwinden können. Sind sie richtig eingearbeitet, werden sie vom Zeitarbeitsunternehmen abgezogen und woanders eingesetzt. Dort wiederum profitiert das neue Unternehmen von dem Wissen, das sich der Zeitarbeiter bis dato aufgebaut hat. Hier allerdings hat jedes Unternehmen selbst eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Denn wer mit dem Zeitarbeiter zufrieden ist, findet Mittel und Wege, diesen an das Unternehmen zu binden. Zeitarbeiter sind oftmals hoch motiviert und keinesfalls Mitarbeiter zweiter Klasse, wie sie so oft betitelt werden. Der Manteltarifvertrag wirkt sich allerdings auch hier einschränkend aus und könnte durchaus ein wenig mehr Flexibilität zulassen.

Fazit

Auf der einen Seite ist es gut, dass es den Manteltarifvertrag gibt und dass er diverse Regelungen enthält, die sich mit den Arbeitsbedingungen für Angestellte befassen und ihnen eine gewisse Sicherheit bieten. Allerdings erweist sich der Manteltarifvertrag in der Praxis als zu starr und zu wenig flexibel. Er bietet nicht die Möglichkeit, dass die Angestellten selbst über ihre Arbeitszeiten entscheiden, solange sie auf die festgelegte Wochenarbeitszeit kommen. Durch den Manteltarifvertrag werden nicht selten Zuschläge fällig, die viele Unternehmen jedoch nicht zahlen wollen und daher lieber auf gewisse Leistungen verzichten. Stattdessen wird auf die Auslagerung von Dienstleistungen gebaut, was wiederum ungünstig für die Beschäftigung der eigenen Mitarbeiter ist. Daher gilt, dass der Manteltarifvertrag durchaus einer Überarbeitung bedarf, wenn er modern sein und als Vorbild für andere Länder dienen soll.


Bildnachweis: © freeimages.com – Luiz Fernando Pilz

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