Hygieneartikel-Hersteller: Ungereimtheiten bei Ausschreibung

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Die Hygieneartikel-Hersteller stehen im Rampenlicht. Die Hilfsmittelverträge der Techniker Krankenkasse waren wohl irgendwie zu langsam – oder die Krankenkasse für alle anderen Beteiligten zu schnell. In jedem Fall dürfte es für die Apotheken unfassbar gewesen sein, dass die Versicherten bereits über Änderungen informiert wurden, noch ehe die Pharmazeuten selbst etwas davon wussten.

Hygieneartikel-Hersteller: Neue Verträge

Die Techniker Krankenkasse hat ihren Versicherten mit Schreiben vom 8. Januar 2016 angekündigt, dass es neue Verträge über Lieferungen von Inkontinenzartikel geben würde – doch diese Verträge hatten die Apotheken noch gar nicht gesehen. Die bisherigen Verträge wurden zum Ende Januar 2016 gekündigt, daran sollten sich neue Rahmenverträge anschließen. Ab Januar sollten diese Rahmenverträge einzusehen sein. Für sämtliche Vertragspartner und Hygieneartikel-Hersteller galt, dass ab 11. Januar die aktuellen Verträge auf der Webseite der TK einsehbar sein sollten. Nun bekamen die Patienten die Änderungsmitteilung aber schon mit dem Datum vom 8. Januar – noch ehe die entsprechende Information an die Hygieneartikel-Hersteller oder die Apotheken rausging. Den Patienten wurde mitgeteilt, dass sie ihre Inkontinenzartikel künftig über bestimmte Anbieter zu beziehen hätten. Von diesen gibt es insgesamt 15, die für eine bundesweite Versorgung der Hygieneprodukte zuständig sein sollten.

Hygieneartikel-Hersteller: Neuer Vertrag ist Pflicht?

Den Patienten wurde durch die Techniker Krankenkasse mitgeteilt, dass sie ihre Inkontinenzartikel auch künftig über die gewohnten Anbieter beziehen könnten, wenn diese denn dem neuen Vertrag beitreten würden. Das ist auch gar nicht so schlimm – nur wussten die Apotheken zum Zeitpunkt des Schreibens noch gar nicht, wie der neue Vertrag aussehen sollte bzw. welche Klauseln darin enthalten sein sollten. Die genauen Bedingungen waren unbekannt und konnten noch nicht einmal auf der Internetseite der TK eingesehen werden. Den Versicherten wurde aber ans Herz gelegt, doch bitte möglichst schnell zu handeln, denn es wurde seitens der Krankenkasse damit gerechnet, dass die Nachfrage im Januar deutlich größer als üblich sein würde. Die Hygieneartikel-Hersteller und die vertreibenden Apotheken wurden in dem Schreiben namentlich genannt, mit den einzelnen Anbietern sollten sich die Versicherten möglichst umgehend in Verbindung setzen. Dumm nur, wenn diese gar nicht wissen konnten, was auf sie zukommen sollte. Dass die neuen Verträge verpflichtend sein würden, war klar, doch wer lässt sich schon auf einen Vertrag ein, dessen Bedingungen unbekannt sind?

Erklärungen seitens der Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse sieht einen Fehler ihrerseits nicht ein und erklärt, dass sie doch die alten Verträge gekündigt habe und in dem Zuge allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben hätte, die neuen Verträge abzuschließen. Der Haken an der Sache ist aber, dass mit den Verbänden der Apotheker bzw. mit den Apotheken selbst keine Einigung erzielt werden konnte. Lediglich die Apotheken in Hannover war mit den neuen Bedingungen einverstanden und so kam es zum Vertragsschluss. In dem Schreiben vom Januar, welches durch die Techniker Krankenkasse an die Versicherten ging, hieß es dementsprechend auch, dass lediglich die Apotheke in Hannover ein Vertragspartner sei. Andere konnten namentlich noch nicht genannt werden.

Ausschreibung der Barmer GEK gescheitert

Die Barmer GEK hatte ebenfalls die Versorgung mit Inkontinenzartikeln neu ausgeschrieben. Die Hygieneartikel-Hersteller boten jedoch so niedrig, dass die Krankenkasse die Ausschreibung wieder zurücknahm. Attends, Medi-Center, Seresco und Medi-Markt sind derzeit noch die Rabattpartner der Krankenkasse. Die übrigen Hygieneartikel-Hersteller boten an, die Versorgung für weniger als zehn Euro pro Monat sicherzustellen – nach Ansicht der Krankenkasse ist dies aber nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Hygieneartikel-Hersteller die Aufzahlung der Versicherten einberechnet hatten. Das ist jedoch rechtlich ein Ding der Unmöglichkeit. Die Barmer betonte in dem Zusammenhang noch einmal, dass Aufzahlungen nur dann möglich seien, wenn die Versicherten eine Versorgung wählen würden, die medizinisch zwar zweckmäßig, jedoch für die Kasse wirtschaftlich nicht tragbar sei. Auch unzweckmäßige Behandlungen oder medizinische Produkte könnten mit einer Aufzahlung belegt werden. Das ist im Falle der Inkontinenzversorgung aber nicht möglich. Außerdem müssten die Patienten diese Versorgung dann freiwillig wählen und es ist nicht davon auszugehen, dass ein Versicherter ohne Zwang die für ihn teurere Variante wählen würde.

Die Barmer GEK setzt nun auf den Bekanntmachungsvertrag. An diesem können die Hygieneartikel-Hersteller ihr Interesse bekunden und es kommt zur Verhandlungsphase. Ist diese abgeschlossen, haben die Leistungserbringer die Möglichkeit, die gleichen Konditionen zu nutzen und in den Vertrag einzutreten. Dieser gilt übrigens bundesweit. Die Barmer geht nun davon aus, dass dies bei den Versicherten gut ankommen könnte, haben sie doch die Wahl zwischen vielen verschiedenen Anbietern, die nicht nur hochwertige Produkte anbieten, sondern auch keine Aufzahlungen verlangen würden. Das Problem der Zuzahlung ist erst einmal vom Tisch, nun kommt es nur noch darauf an, wie viele Hygieneartikel-Hersteller tatsächlich in den gegebenen Vertrag eintreten werden und welche Anbieter noch versuchen werden, über die Konditionen zu verhandeln


Bildnachweis: © Fotolia – seen

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