Bußgeldkatalog: Bußgelder für LKW-Fahrer 2016

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Bußgelder im Bußgeldkatalog: Für Berufskraftfahrer gelten gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten, die zum Schutz der Fahrer, aber auch zum Schutz der Menschen im Straßenverkehr gelten. Diese Lenkzeiten und Ruhezeiten sind verankert im Arbeitsgesetz. Zudem können sie im Fahrpersonalgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung nachgelesen werden, die für den Güterverkehr gelten.

Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten

Erstellt wurden die Ruhezeiten für alle Berufskraftfahrer, die von Berufswegen ein Fahrzeug fahren, das einschließlich Anhänger, mehr als 3,5 t im Vergleich zu dem zugelassenen Gesamtgewicht wiegen, welches für den gewerblichen Personenverkehr und Güterverkehr gilt. Die Ruhezeiten für die Berufsfahrer gelten unabhängig vom Gewicht des Fahrzeuges. Die Lenkzeiten für einen Berufsfahrer dürfen nicht länger als 4,5 Stunden dauern. Wenn die Lenkzeiten erreicht sind, muss eine Pause eingelegt werden.

Diese Pause kann auch aus einer Lenkzeitunterbrechung bestehen. Wichtig ist, dass diese mindestens 45 Minuten andauert. Wichtig zu wissen: Die Lenkzeitunterbrechung gehört nicht zur Ruhezeit, die täglich eingehalten werden muss. Wenn eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Laufzeit vorliegt, dann ist es möglich, dass Bußgeldzahlungen gefordert werden.

Gut zu wissen: Die Einführung der Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer wurden deshalb eingeführt, damit das Unfallrisiko auf den Straßen verringert werden kann. Zu kurze oder fehlende Pausen und Überstunden haben regelmäßig zur Übermüdung geführt und damit den Fahrer selbst sowie weitere Teilnehmer im Straßenverkehr gefährdet. Die gesetzliche Regelung ist deutschlandweit Pflicht und muss von allen Unternehmen eingehalten werden.

Ein Blick auf die Lenkzeiten und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer

Bei den Lenkzeiten gibt es noch einmal eine separate Einteilung, die hier gilt. So muss unterschieden werden zwischen der Lenkzeit pro Tag und der Lenkzeit pro Woche.

Video: Punktesystem in Flensburg

1. Die Tageslenkzeiten im Detail

Um auf die Tageslenkzeiten eingehen zu können ist es wichtig, diese zu definieren. So werden unter den Tageslenkzeiten die Zeiten gezählt, die sich auf die tatsächliche Arbeit beziehen, welche der Kraftfahrer durchführen muss. Zu diesen Zeiten gehören auch die Abschnitte, wo das Fahrzeug selbst angehalten wird. Dazu gehört der Stopp an der Ampel ebenso wie das Stehen im Stau. Daher wird die Tageslenkzeit als die Zeit beschrieben, welche sich auf den Zeitraum zwischen den jeweiligen Ruhepausen bezieht. Zudem wird die Tageslenkzeit auch als tatsächliche Fahrzeit mit dem LKW beschrieben.

Wer beruflich als Kraftfahrer unterwegs ist, der darf am Tag ausschließlich eine Zeit von höchstens 9 Stunden fahren. Zweimal innerhalb der jeweiligen Kalenderwoche ist es möglich, dass die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht wird. Wenn eine Pause von weniger als 15 Minuten gemacht wird, dann wird diese nicht zur Lenkzeit gezählt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer dafür seinen Sitz verlassen haben muss. Immer wieder kann es zu Wartezeiten kommen. Wenn diese bereits vor dem Antritt der Fahrt bekannt sind, dann können diese Wartezeiten von der Lenkzeit abgezogen werden. Mögliche Gründe sind hier sowohl das Be- als auch das Entladen von einem LKW. Eine Unterbrechung der Lenkzeit erfolgt also durch eine ausreichend lange Pause sowie durch die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten.

2. Die Wochenlenkzeit im Detail

Schließlich gibt es auch noch die Wochenlenkzeit für Berufskraftfahrer. Diese bezieht sich auf eine Werkswoche. Die Woche startet immer am Montag ab einer Zeit von 0 Uhr und findet ihr Ende dann am Sonntag um 24 Uhr. Innerhalb der Woche darf die Lenkzeit eine Dauer von insgesamt 56 Stunden nicht überschreiten. Teilweise gibt es auch eine Definition der Lenkzeit, die innerhalb von einer Doppelwoche gefahren wird. Hier ist die Grenze von insgesamt 90 Stunden gesetzt.

Der Sinn der Lenkzeitunterbrechung

Die Lenkzeitunterbrechung dient der Sicherheit des Fahrers und muss daher eingehalten werden. In dieser Zeit soll er sich erholen können. Wenn die Lenkzeit von 4,5 Stunden erreicht ist, dann muss die erste Unterbrechung mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten durchgeführt werden.

Die LKW Fahrzeiten sind für den Fahrer ein wichtiger Punkt. Hier muss gewährleistet werden, dass er seine volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen kann.

Es ist möglich, die vorgegebenen 45 Minuten aufzuteilen.

So kann der Fahrer, so lange er es nachweisen kann, während der Lenkzeit eine Pause von 15 Minuten machen und nach dem ersten Abschnitt dann eine Pause von 30 Minuten einlegen. Wenn zwei Fahrer im Wagen sind und sich abwechseln, dann gilt die Erholungsphase auch dann, wenn diese auf dem Beifahrersitz verbracht wird.

Ruhezeiten – ein wichtiger Punkt

Die Lenkzeitunterbrechung darf nicht mit den gesetzlichen Ruhezeiten verwechselt werden. Diese gelten pro Tag und können auch pro Woche angegeben werden. Wo die Ruhezeiten durchgeführt werden, ist dabei unerheblich. Der Fahrer kann sich beispielsweise auch auf der Fähre, auf dem Parkplatz oder im Zug entspannen. Ein Schlafplatz muss allerdings vorhanden sein. Die tägliche Ruhezeit liegt hier bei 11 Stunden. Dabei handelt es sich um die regelmäßige Ruhezeit. Die reduzierte Ruhezeit pro Tag beträgt 9 Stunden. Hierbei handelt es sich um ein Minimum.

Dazu kommt eine wöchentlich vorgegebene Ruhezeit, die bei mindestens 45 Stunden liegt, wenn es um die regelmäßigen Ruhezeiten geht. Die reduzierte Ruhezeit beträgt dagegen mindestens 24 Stunden. LKW-Fahrer nehmen die wöchentliche Ruhezeit in der Regel am Wochenende in Anspruch. Grund dafür ist unter anderem, dass es an den Sonntagen ein Fahrverbot für LKW gibt.

Gut zu wissen: Wer von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle fährt und dort erst in den LKW einsteigt, der kann dies nicht als Lenkzeit geltend machen. Stattdessen kann diese Zeit zur Ruhezeit dazugerechnet werden.

Ausnahmen für Berufskraftfahrer

Tatsächlich gibt es auch hier durchaus Ausnahmen bei den Ruhezeiten, die eintreten können. Diese zwei Ausnahmen sind derzeit bekannt:

  • Muss der Fahrer mit seinem Fahrzeug einem Rettungsfahrzeug oder der Polizei innerhalb seiner Ruhezeit Platz machen, dann ist dies nach einer Aufforderung durch die jeweilige Behörde zu erledigen.
  • Kann der Fahrer keinen Halteplatz vor der rechtmäßig anzutretenden Ruhezeit finden, dann ist eine Ausnahme möglich. Allerdings nur, wenn die Sicherheit der Personen oder auch der Ladung nicht gefährdet ist. Allerdings muss die Lenkzeitüberschreitung direkt vermerkt werden, wenn das Gefährt dann an einem Halteplatz angelangt ist.
Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer im Blick: Lkws auf einem Rastplatz. (#01)

Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer im Blick: Lkws auf einem Rastplatz. (#01)

Wie funktioniert die Kontrolle der Zeiten?

Die Vorgaben sind klar, doch wie lassen sich diese kontrollieren und Verstöße dann mit einem Bußgeld ahnden? Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Klassiker ist der Fahrtenschreiber, der gerne auch als Tachograph bezeichnet wird. Mit dieser Scheibe konnten sowohl die Stehzeiten als auch die Kilometer, Lenk- und Ruhzeiten sowie die Geschwindigkeit der Fahrzeuge kontrolliert werden. Seit dem 1. Mai 2006 gibt es jedoch das EG Kontrollgerät. Der digitale Fahrtenschreiber arbeitet deutlich genauer und verlässlicher und ist auch in den letzten Jahren 2014 und 2015 als Kontrollgerät genutzt worden.

Damit alles aufgezeichnet werden kann, muss sich der Fahrer mit seiner Karte bei dem Gerät anmelden. Zur Kontrolle durch das Unternehmen gibt es weitere Karten. Über diese Karten ist es möglich, die gespeicherten Zeiten auslesen zu können. Der in dem Kontrollgerät befindliche Chip speichert für insgesamt 365 Tage alle Daten. Zudem erfolgt eine Speicherung der personenbezogenen Daten für 28 Tage.

Fällt eine Kontrolle während der Fahrt durch die Polizei an, dann kann diese sich durch das Gerät die aktuellen Zeiten anzeigen lassen. Wenn die Polizei feststellt, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten worden sind, kann ein Bußgeld fällig werden, welches sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2016 richtet. Für alle Fragen zur Lenkzeit muss der Fahrer die Antworten parat haben und der Polizei den Zugriff auf das Gerät erlauben. Daher ist es für ein Unternehmen wichtig, dass es seinem Team die vorgegebenen Ruhezeiten zugesteht. Hier geht es nicht nur um das Bussgeld, welches bei einem Verstoß fällig wird, sondern auch um das Vergehen, welches für ein Fahrverbot sorgen kann.

Der aktuelle Bußgeldkatalog im Detail – die Bußgelder in der Übersicht

Der Bußgeldrechner orientiert sich an dem aktuellen Bußgeldkatalog, der derzeit für 2016 gilt. 2017 können sich die Gebühren schon wieder geändert haben. Daher ist es wichtig, sich immer über die aktuellen Bußgelder zu informieren. Unterteilt wird bei der Berechnung in verschiedene Tatbestände:

1. Tatbestand: Der Fahrer hat die tägliche Ruhezeit unterschritten

Liegt dieser Tatbestand vor, dann orientiert sich die Höhe der Strafe an der Dauer. Wurde die tägliche Ruhezeit bis zu einer Stunde unterschritten, dann fallen für den Fahrer 30 Euro Bußgeld an, für das Unternehmen keines. Bei einer Unterschreitung von bis zu drei Stunden, die pro angefangener Stunde gerechnet werden, zahlt der Fahrer ebenfalls 30 Euro, das Unternehmen 90 Euro. Liegt eine Unterschreitung von mehr als drei Stunden vor, zahlt der Fahrer 60 Euro und das Unternehmen 180 Euro.

2. Tatbestand: Es liegt eine Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung vor

Auch hier wird zwischen der Dauer unterschieden. Wurde die Lenkzeitunterbrechung um 15 Minuten verkürzt, dann werden durch den Fahrer 30 Euro fällig, durch das Unternehmen 180 Euro. Bei Zeiten, die darüber liegen, müssen durch den Fahrer 60 Euro und das Unternehmen 180 Euro gezahlt werden.

3. Tatbestand: Die Tageslenkzeit wurde durch den Fahrer überschritten

Bei einer Überschreitung von bis zu einer Stunde zahlt der Fahrer 30 Euro, das Unternehmen nichts. Bei einer Überschreitung von bis zu zwei Stunden, die halbstündlich abgerechnet werden, zahlt der Fahrer 30 Euro und das Unternehmen 90 Euro. Alles, was darüber liegt, schlägt mit 60 Euro für den Fahrer und 180 Euro für das Unternehmen zu Buche.

4. Tatbestand: Der Fahrer führt die Fahrerkarte nicht mit oder stellt diese nicht für die Prüfung zur Verfügung

Wird die Kontrolle dadurch erschwert, fallen 75 Euro für den Fahrer an. Ist die Kontrolle nicht möglich, müssen 250 Euro durch den Fahrer gezahlt werden. Das Unternehmen muss in diesem Fall nichts zahlen.

5. Tatbestand: Der Fahrer ist an Sonn- und Feiertagen entgegen dem Verbot gefahren

In diesem Fall muss der Fahrer des LKW mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro rechnen.

Gibt es für die Lenkzeitüberschreitung Punkte in Flensburg?

Mit Punkten in Flensburg ist nicht zu spaßen, das Punktesystem ist streng und kann im schlimmsten Fall den Führerschein oder die Fahrerlaubnis Kosten. Der Link zum Bußgeldkatalog macht jedoch deutlich, dass Berufskraftfahrer sich hier keine Sorgen machen müssen. Keiner der genannten Verstöße wird mit Punkten in Flensburg geahndet. Das heißt aber nicht, dass Kraftfahrer nicht dennoch Punkte bekommen können. Sie müssen sich genauso an die geltende Straßenverkehrsordnung halten, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Neben den Lenkzeiten für LKW Fahrer gelten für sie die Geschwindigkeitsvorgaben und alle weiteren Zeichen im Straßenverkehr.

Die Verteilung der Punkte in Flensburg ist dabei klar definiert und dennoch vielen Fahrzeugführern nicht bekannt. So wird 1 Punkt vergeben, wenn der Fahrer einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durchführt und mit einem Mindestbußgeld in Höhe von 60 Euro belegt werden kann. In diesem Fall wird von einer beeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit ausgegangen. 2 Punkte werden fällig, wenn ein sehr schwerer Verstoß vorliegt.

In diesem Fall wird von Straftaten gesprochen, die noch nicht den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Allerdings liegt in diesem Fall eine besondere Beeinträchtigung der Straßenverkehrssicherheit vor. 3 Punkte werden fällig, wenn der Fahrer sich eines Vergehens schuldig macht, das als Straftat gilt. In diesem Fall steht auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Programm.

Wichtig ist es auch zu wissen, mit wie vielen Punkten welche Strafen drohen. Hat ein Fahrer Punkte von 1 bis 3 in seiner Kartei, dann gibt es nur einen Vermerk. Liegt eine Anzahl von 4 bis 5 Punkten vor, wird eine Ermahnung ausgesprochen. Bei einer Anzahl von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Dauer, für die der Führerschein entzogen wird, liegt bei mindestens einem halben Jahr. Zudem muss durch den Fahrer nachgewiesen werden, dass er für den Straßenverkehr geeignet ist. Erst dann gibt es die Fahrerlaubnis auch zurück.

Lenkzeitüberschreitung für LKW-Fahrer: Kündigung möglich?

Interessant ist natürlich auch die Frage, ob ein LKW-Fahrer wegen einer oder mehrere Lenkzeitüberschreitungen durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden kann. Wenn es zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt, dann ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt.

Hier kann der Arbeitgeber aber eine Ermahnung aussprechen.

Findet die Lenkzeitüberschreitung ständig statt, dann kann hier eine Kündigung durch den Arbeitgeber durchaus gerechtfertigt sein. Kündigt der Fahrer aus diesem Grund von selbst und gibt den Grund auch beim Arbeitsamt an, kommt es zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes.

Fühlt sich der Fahrer unter Druck gesetzt und zur Lenkzeitüberschreitung gezwungen, dann ist er verpflichtet, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen und ihm die Möglichkeit zu geben, hier für eine Veränderung zu sorgen. Zudem kann sich an die Berufsgenossenschaft gewendet werden.

Natürlich zählen auch für LKW-Fahrer alle anderen Bußgelder, wie zum Beispiel die Bußgelder bei der Geschwindigkeitsüberschreiten:

Infografik: Bußgelder für LKW-Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts.

Infografik: Bußgelder für LKW-Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts.

Infografik: Bußgelder für LKW-Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen außerorts.

Infografik: Bußgelder für LKW-Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen außerorts.


Bildnachweis: © Fotolia – Titelbild:  photocrew – #01 Gina Sanders

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